Frage an Andreas Glück bezüglich Innere Sicherheit

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Andreas Glück
FDP
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Frage von Andreas J. •

Frage an Andreas Glück von Andreas J. bezüglich Innere Sicherheit

Lieber Andreas Glück,

Seit Heiner Geißlers Faktencheck vor genau zwei Jahren hat die Deutsche Bahn AG nichts getan, um den unzureichenden Brandschutz bei S21 zu verbessern. Die Bahn ignoriert die klare Forderung des Schlichterspruchs, den Brandschutz zu verbessern und barrierefreie Fluchtwege zu schaffen. Das vernichtende Urteil der Schweizer Brandgutachter der Gruner AG lautet: das Bahnkonzept ist "nicht funktions- und genehmigungsfähig" und gefährdet Menschenleben.
www.bei-abriss-aufstand.de

Sind Sie dafür, daß die Bahn in STUTTGART erst weiterbaut, wenn alle Baugenehmigungen für das Gesamtprojekt STUTTGART 21 vorliegen und alle 121 Sicherheits- und Funktionsbedenken des früheren Chefplaners Hany Azer und natürlich alle neu hinzugekommener bzw wieder ausgegrabener Sicherheitsmängel beseitigt sind.
Sind sie dafür, daß die Bahn endlich alle Details zu den Finanzen offenlegt?

Ich hoffe auf eine baldige Antwort, Danke.

Herzliche Grüße aus MÜNSINGEN

Andreas Jannek

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FDP

Sehr geehrter Herr Jannek,

Aufgrund deutlicher Unklarheiten bezüglich des Brandschutzes bei Stuttgart 21 haben unsere Verkehrsexperten beim Kommunikationsbüro nachgefragt. Hier die Antwort:

- "Die Tatsache, dass das ursprüngliche Brandschutzkonzept aus der Planfeststellung (2005) überarbeitet werden muss, ist nicht neu, sondern seit 2010 bekannt.

- 2010 wurden wir vom EBA angehalten, die zwischenzeitlich verschärften Regelwerke in der Planung neu anzuwenden.

- Der Brandschutz war auch in Schlichtung und Volksabstimmung ein Thema. Die Thematik ist also nicht neu.

- Für die Überarbeitung des Konzeptes unter Anpassung der neuen Prämissen haben wir ein Gutachten (Klingsch) beauftragt.

- Den ersten Entwurf, der sich noch in Überarbeitung befindet, hat die Bahn nicht nur selbst geprüft sondern sich auch extern beraten lassen (Gruner AG).

- Die Bahn hat einen Berater herangezogen, der das nach geltendem deutschen Regelwerk erstellte Gutachten, bewusst aus einem anderen Blickwinkel und auch unter anderen Prämissen bewertet.

- Erster Eindruck: wie erwartet gehen viele Punkte über das in Deutschland geltende Recht hinaus. Das war von uns auch so gewollt.

- Unsere Experten und die externen Fachleute werden nun die Inhalte zusammenführen um anschließend gemeinsam mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren ein tragfähiges Konzept zu diskutieren und abzustimmen, das dann zur Genehmigung vorgelegt wird.

- Wir gehen davon aus, dass das fertige Brandschutzkonzept bau- beziehungsweise ingenieurtechnische Lösungen vorsieht, ohne dass es grundlegende Umplanungen des Architektenentwurfs geben wird.

- Sollten sich aus dem überarbeiteten Brandschutzkonzept notwendige Änderungen für den Rohbau ergeben, sollten diese bis Mitte 2013 feststehen."

Wie Sie sehen scheint die Thematik durchaus auf "dem Schirm" zu sein.

Bezügliche Ihrer Frage kompletter Baustopp bis zum Vorliegen sämtlicher Baugenehmigungen:
Ein kompletter Baustopp bis zum Vorliegen sämtlicher Genehmigungen wäre für ein Projekt dieser Größenordnung untypisch und auch nicht sinnvoll. Es muss doch durchaus die Möglichkeit geben beim Überplanen eines Details noch Änderungen vornehmen zu können, auch wenn die Umsetzung des Projekts an anderer Stelle schon läuft.

Zu Ihrer Frage bezüglich der Offenlegung der Finanzen:
Wir stehen für eine transparente Darstellung der Kostenstrukturen nach Projektabschluss. Man muss sich die Frage stellen, ob bereits schon vor Ausschreibung eines Gewerkes, die Öffentlichkeit (und somit auch derjenige der auf ein Angebot abgibt), bescheid wissen sollte wie viel Geld für ein bestimmtes Gewerke vorgesehen ist. Jeder der ein Angebot unterbreitet wüsste ja ungefähr eine Hausnummer wo er mit seinem Angebot liegen sollte. So ergibt sich das Risiko dass es am Ende für den Steuerzahler teurer würde sofort alle Zahlen öffentlich zu machen.

Mit freundlichen Grüßen,

A. Glück

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