Frage an Andreas Lämmel bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Andreas Lämmel
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Frage von Goerd C. •

Frage an Andreas Lämmel von Goerd C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lämmel ,

vor ca. 8 Monaten hatte eine atheistische Kampagne in London mit der Losung für Aufsehen gesorgt " Es gibt wahrscheinlich keinen Gott. Hört auf, euch Sorgen zu machen und freut euch des Lebens."
Wenn man diese Losung um den Begriff Allah erweitert hätte , also : Es gibt wahrscheinlich keinen Allah oder Gott. Hört auf, euch Sorgen zu machen und freut euch des Lebens."
wäre es nach Ihrer Meinung möglich gewesen diese Kampagne in z.B. in Berlin zu realisieren ?

Mit freundlich Grüßen

Goerd Cotte

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Cotte,

vielen Dank für Ihre Frage vom 21. August.

ich persönlich unterstütze die von Ihnen erwähnte Kampagne nicht. Viele unserer moralischen Empfindungen und Grundüberzeugungen - wie die Menschenrechte - lassen sich nur schwer rational begründen und sind meines Erachtens ohne die Existenz Gottes nicht zu erklären. Selbstverständlich habe ich Respekt vor Menschen, die dies als überzeugte Atheisten anders sehen.

Grundelement unserer Demokratie ist die Trennung von Kirche und Staat und die Garantie der Religionsfreiheit. Zur Religionsfreiheit gehört auch, Atheist sein zu können. Die Demonstrationsfreiheit garantiert, dass man seine Überzeugungen öffentlich äußern kann. Die Demonstrationsfreiheit ist Ausprägung der grundgesetzlich garantierten Versammlungs- und Meinungsfreiheit.

Ihre Frage, ob die Kampagne auch unter dem Motto „Es gibt wahrscheinlich keinen Allah oder Gott (…)“ zugelassen werden würde, ist spekulativ aus folgenden Gründen:

- Für mich ist fraglich, ob ein mit einem Kampagnenmotto beschriebener Bus, der durch die Stadt fährt bzw. parkt überhaupt als Demonstration zu werten ist.
- Falls ja, dann gilt, dass eine Genehmigung für Demonstrationen unter freiem Himmel nicht erforderlich ist. Demonstrationen müssen lediglich mindestens 48 Stunden vor Beginn bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Nach § 15 Absatz 1 VersammlG kann die Behörde eine Demonstration verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist. Diese Entscheidung ist immer von den Umständen im Einzelfall abhängig, die ich hier nicht allgemein überblicken kann. Für mich persönlich spräche allerdings nichts für ein Verbot.
- Ich hätte über ein eventuelles Demonstrationsverbot oder bestimmte Auflagen nicht zu entscheiden, in dem von Ihnen konstruierten Fall wäre das vielmehr die Aufgabe der Stadt Berlin.

Ich sehe mich nicht imstande, spekulative Fragen auf http://www.abgeordnetenwatch.de abschließend zu beantworten. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lämmel