Frage an Andreas Lämmel bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Andreas Lämmel
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Frage von Dipl.-Ing. Eberhard S. •

Frage an Andreas Lämmel von Dipl.-Ing. Eberhard S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Herr Lämmel,

ich schreibe Ihnen in Ihrer Eigenschaft als MdL der CDU. Vielleicht ist Ihnen soger die parlamentarische Anfrage des MdB Professor Dr. Egon Jüttner (CDU) vom Juni 2005 in Bezug auf eine Änderung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes zugunsten der 1945-49 Vertriebenen bekannt.

Der Mittelstand in der SBZ - Grundbesitzer über 100 Hektar, das Handwerk und Industriebetriebe - wurden zwischen 1945 bis 1949 von den Kommunisten von Haus und Hof vertrieben und enteignet. Dies stellt nicht nur eine grobe Verletzung geltenden Menschen- und Völkerrechts dar, sondern die Vertriebenen werden darüber hinaus von sämtlichen Parteien gegenüber anderen Opfergruppen bis heute diskriminiert. Jede Möglichkeit der Rehabilitierung und der Rückkehr wird dieser Gruppe verweigert.

Nicht zuletzt durch das Fehlen eines gesunden Mittelstandes ist der Aufbau Ost in den Neuen Bundesländern bis heute nicht gelungen. Nur der Mittelstand kann Arbeitsplätze schaffen. Aber diesen hat man in Sachsen schon einmal liquidiert. Denken Sie nur einmal an die Fikentscher aus Zwickau (Steinzeugwerk, Hauptinvestoren bei HORCH und Erfinder des Namens AUDI). Sie wissen, dass heute viele kluge Bevölkerungsteile in Bayern aus Sachsen kommen. Wer hat Sie über Jahrzehnte dahin vertrieben ?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Ihre Position und diejenige Ihrer Partei im Hinblick auf diese Diskriminierung und eine Gesetzesänderung zugunsten der 1945 bis 49 in der SBZ Vertriebenen noch vor der Wahl mitteilen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing.
Eberhard Sonntag
Margaretenhall
71739 Oberriexingen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sonntag,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass der gegenwärtige Zustand, so unbefriedigend er im Einzelfall auch sein mag, Bestand hat. Die Anerkennung der von der sowjetischen Besatzungsmacht veranlassten Enteignungen durch die Bundesrepublik Deutschland als rechtmäßig war Bedingung der UdSSR für die Wiedervereinigung. Dies war Verhandlungsgrundlage für die UdSSR, die eine Garantie für die Bestandskraft ihrer Maßnahmen als einstiger Besatzungsmacht forderte, um nicht ihrerseits mit den Wiedergutmachungsansprüchen der Betroffenen, wie Ihnen, konfrontiert werden zu können.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 30. März 2005 festgestellt, dass diese Enteignungen durch die SMAD völkerrechtskonform sind, was er v.a. in der besonderen Art der Besatzungsmacht nach der bedingungslosen Kapitulation als einer „Besatzung sui generis“ begründet sieht. Dies bedeutet im Ergebnis, dass die gegenwärtige Rechtslage eine abschließende Regelung darstellt, und sich hieraus keine Anknüpfungspunkte für eine abweichende Beurteilung, die zu einer Gesetzesänderung führen könnten, ergeben.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lämmel