PPWR macht den gelegentlichen Versand von Waren an Endkunden im Ausland aus wirtschaftlichen Gründen unmöglich. Wie setzen sich dafür ein, diese mittelstandsfeindliche Richtlinie auszusetzen?
Sehr geehrter Herr Dr. K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Bedenken teile ich ausdrücklich: Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist in ihrer jetzigen Form ein bürokratisches Monster, das vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie den europäischen E-Commerce massiv belastet. Wenn grenzüberschreitender Handel für den Mittelstand durch bürokratische Hürden unrentabel wird, wird die Grundidee des europäischen Binnenmarkts – der freie Warenverkehr – ausgehöhlt.
Eine rückwirkende Komplettaussetzung der Verordnung (EU) 2025/40 ist rechtlich kaum umsetzbar, da sie als Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gilt. Mein Hebel setzt daher bei der Überarbeitung und praxistauglichen Anwendung an.
Bagatellgrenzen (De-Minimis-Regelungen): Kleinst- und Kleinunternehmen, die nur geringe Mengen an Verpackungen ins Ausland versenden, müssen von den umfassenden Registrierungs-, Dokumentations- und Bevollmächtigtenpflichten ausgenommen werden.
Entlastung beim Gelegenheitsversand: Wer gelegentlich Waren über Grenzen hinweg an Endkunden liefert, darf nicht mit den gleichen bürokratischen Pflichten belegt werden wie internationale Großkonzerne.
Vereinfachte Konformitätsnachweise: Die Anforderungen an technische Dokumentationen und Konformitätserklärungen müssen drastisch vereinfacht werden.
Nationalen Spielraum nutzen: Bei allen Umsetzungsfragen und dem Vollzug auf Bundes- und Landesebene treten wir für maximale Vollzugsvereinfachung und gegen jegliches deutsches „Gold-Plating“ (Übererfüllung von EU-Vorgaben) ein.
