Was plant das Land RP bzgl. der Zentralisierung von Rückführungen?
Guten Tag Herr Rahm,
als Vorsitzender des Innenausschusses möchte ich Ihnen folgende Fragen stellen, mit der Bitte um Beantwortung:
1. Inwieweit plant das Land Abschiebungen zu zentralisieren? Ist eine gänzliche Zentralisierung geplant oder ein Mischmodel wie es etwa das Land NRW hat, also dass das Land für Abschiebungen aus Erstaufnahmeeinrichtungen, Straftäter, Gefährder und Chartermaßnahmen zuständig wird und die Kommunen weiterhin „einfache“ Abschiebungen vornehmen.
2. Wird es den Kommunen möglich sein, ebenfalls weiterhin Abschiebungen vorzunehmen, ggf. auf „Antrag“?
Vor dem Hintergrund der aktuellen Verfahrensart ist festzustellen, dass die RP-Kommunen bei der Rückführung sehr gute Arbeit leisten und im Ländervergleich prozentual im oberen Bereich liegen. Insoweit machen die kommunalen Ausländerbehörden eine herausragende Arbeit.
Kommunen kennen die Gegebenheiten und die Personen vor Ort besser, was als Vorteil zu einer zentralisierten Stellen zu bewerten ist.
Viele Grüße
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre Ausführungen zur Organisation von Rückführungen in Rheinland-Pfalz.
Die konkrete Ausgestaltung und organisatorische Zuständigkeit für Rückführungen liegt in der Verantwortung der Landesregierung bzw. des zuständigen Innenministeriums. Als Vorsitzender des Innenausschusses möchte ich möglichen Entscheidungen oder noch laufenden Überlegungen hierzu nicht vorgreifen.
Grundsätzlich halte ich es für wichtig, bei möglichen Veränderungen der bestehenden Strukturen sowohl die Erfahrungen der kommunalen Ausländerbehörden als auch die Möglichkeiten einer stärkeren Unterstützung und Bündelung auf Landesebene einzubeziehen. Dabei müssen insbesondere klare Zuständigkeiten, effiziente Verfahren und eine gute Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen gewährleistet sein.
Die von Ihnen angesprochenen Fragen, insbesondere ob eine vollständige Zentralisierung oder ein Modell mit weiterhin bestehenden kommunalen Zuständigkeiten vorgesehen ist betreffen die konkrete Ausgestaltung eines möglichen künftigen Modells. Hierzu möchte ich den weiteren Beratungen und gegebenenfalls einer entsprechenden Befassung des Innenausschusses nicht vorgreifen.
Unabhängig davon ist mir wichtig festzuhalten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Ausländerbehörden eine anspruchsvolle Aufgabe wahrnehmen und dabei über erhebliche praktische Erfahrung sowie Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten verfügen. Diese Expertise sollte bei der weiteren Entwicklung der Strukturen angemessen berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Rahm MdL
