Frage an Andreas Schwab bezüglich Jugend

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Andreas Schwab
CDU
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Frage von Cora von H. •

Frage an Andreas Schwab von Cora von H. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Dr. Schwab,

ich schreibe Ihnen weil ich empört bin, was den europäischen Bürgern, von "Brüssel" aufdiktiert wird. Alles in Allem eine erschreckende Bilanz.

In welchen Bereich auch immer sich Ihr Parlament einmischt, führt das zu vorsichtig ausgedrückt skurilen Entscheidungen unter denen dann die Bürger zu leiden haben. All das erklärt dann auch die extrem schlechte Reputation, die Ihr haus geniesst. Wenn man mit der Politik der Bundesregierung unzufrieden ist, hat man die Option bei der nächsten Wahl zu anders zu orientieren. Diese Möglichkeit bleibt dem Wähler, was Ihr Parlament betrifft verwehrt.
So gesehen ist, wenn man es mit einer Krankheit vergleicht. Der Bundestag eine akute Krankheit, während das EU Parlament eine chronische Krankheit ist.

Zwar bin ich überzeugte Europäerin, aber entschiedene Gegnerin dieses Geld verschlingenden Molochs Eu Parlament. Obendrein ist das Gewicht dieses Parlaments in Weltpolitischer Hinsicht extrem gering.

Doch zu dem, was mich verärgert:
Mit dem Datum 01.09.2012 dürfen in der Eu keine Glühlampen mehr hergestellt werden. Alleine darauf schauend, was den Energiebedarf angeht wurde das beschlossen. Ich spreche den meisten Abgeordneten das technische Verständnis ab zu beurteilen, was eigentlich in Energiesparlampen passiert. Das betrifft die Herstellung, aber auch den Betrieb.
Daher meine Frage? Können Sie dieses Gesetz plausibel erklären?

Doch ein zweiter Beschluss ärgert noch viel mehr, er macht geradezu wütend.
Ihr hohes Haus hat beschlossen: Der Giftanteil in Kinderspielzeug soll gesenkt werden.

Meine ernsthafte Frage!!! Ja, gehts noch? Was bitte hat Gift überhaupt in Spielzeug zu
suchen....
Menschen die solche Beschlüsse fassen, sind offenbar keine Eltern, ansonsten ist ein solcher Beschluss nicht zu verstehen

Ich entschuldigen mich für meinen vielleicht rauen Ton, aber das macht einem rasend, zumindest als Mutter

Mit freundlichen Grüssen

Cora von Haeften

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CDU

Sehr geehrte Frau von Haeften,

besten Dank für Ihre Anfragen, die ich Ihnen gerne beantworten will.

Ihre Bedenken, die Sie zur Förderung des Vertriebs von Energiesparlampen zu Ungunsten der traditionellen Glühbirne äußern, kann ich zum großen Teil nachvollziehen. In der Tat wurde hier bei der Verkaufsbeschränkung von Glühbirnen eine einseitige Bewertung zugunsten der höheren Energieeffizienz der Energiesparlampen und zulasten der gesundheitlichen Aspekte vorgenommen. Diese Regelung beruht auf einer Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission zur sogenannten Öko-Design-Richtlinie (2009/125/EG). Sie macht es der Kommission möglich, auf Grundlage von Studien über die Folgenabschätzung, Grenzwerte für Produktgruppen - in diesem Fall der Glühbirne - festzulegen, soweit diese nicht bereits durch eine Selbstregulierung der entsprechenden Industrie zustande gekommen sind. Parlament und Rat sind befugt, hier Einspruch einzulegen. Da die Verordnung zur Glühbirne von der CDU-CSU-Gruppe im Parlament kritisch beurteilt wird, haben wir bereits zum Zeitpunkt des Gesetzgebungsentwurfs von diesem Recht Gebrach gemacht und einen Einspruch im zuständigen Umwelt-Ausschuss ausdrücklich unterstützt. Zu unserem Bedauern erhielten wir hierfür allerdings nicht die notwendige Mehrheit, weshalb auch das Plenum nicht mehr mit dem Thema befasst wurde.

Ich war, wie Sie selbst, gegen diese Richtlinie in ihrer jetzigen Fassung, da sie dem Verbraucher ein Produkt wegnimmt, das er günstig erwerben konnte und was millionenfach erfolgreich genutzt wurde. Das Bewusstsein für neue energiesparende Produkte kann nicht vom Gesetzgeber "verordnet" werden, sondern muss von den Verbrauchern entwickelt werden. Allerdings ist nicht zutreffend, dass Energiesparlampen als Sondermüll entsorgt werden müssen. Zudem sind bereits heute Alternativen wie LED- oder Halogenlampen im Handel erhältlich, welche ebenfalls weniger Energie verbrauchen, jedoch ohne gesundheitsgefährdende Stoffe wie Quecksilber auskommen. Bislang sind diese Produkte allerdings noch ein wenig teurer als die klassischen "alten Gühbirnen".

Die "Glühbirnen-Richtlinie" deshalb vollständig zurückzunehmen, halte ich für falsch. Die Einsparung von Energie ist eine wichtige Säule im Zuge der Energiewende in Deutschland und in Europa. Ich werde mich deshalb im Kreise meiner Kollegen in der CDU-CSU Gruppe weiterhin dafür einsetzen, dass wir hier zu einer insgesamt verbraucherfreundlichen ausgewogenen Regelung gelangen.

Ihre zweite Anfrage betreffend, zur Senkung der Richtwerte von Giftanteilen in Kinderspielzeug, kann ich Ihre Sorge als Mutter sehr gut nachvollziehen. Auch für mich gilt der Grundsatz: Kinderspielzeug muss sicher sein!

Die CDU-CSU-Gruppe innerhalb des Europäischen Parlaments hat 2008 für die entsprechende Richtlinie (Richtlinie 2009/48/EG) gestimmt, um damit die weltweit strengsten Anforderungen für Kinderspielzeug durchzusetzen. Zum Zeitpunkt der Abstimmung war dies nach Einschätzung der Wissenschaft auch der Fall. Nachdem zwischenzeitlich jedoch neue Erkenntnisse durch die Gutachten des Bundesinstituts für Risikoforschung bekannt wurden, müssen einige dieser Grenzwerte korrigiert werden. Das Parlament hat, sofort als die neuen Erkenntnisse bekannt waren, deshalb gefordert, die Grenzwerte nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu verschärfen. Durch steten Druck auf die Kommission ist es uns gelungen, die "Arbeitsgruppe Chemie" einzurichten, die Kinderspielzeug fortwährend auf Giftstoffe überprüft und bei entsprechenden Ergebnissen sofort handeln kann. So verhält es sich auch angesichts der chemischen Anforderungen an Spielzeug, die ab Juli 2013 auf Grundlage der Richtlinie anzuwenden sind. Die darin festgelegten Grenzwerte für Quecksilber und andere Schadstoffe gehen über die aktuell in Deutschland gültigen Grenzwerte hinaus und würden so einen höheren Giftanteil in Kinderspielzeug erlauben als bisher. In diesem Punkt greift die Richtlinie also deutlich zu kurz. Aus unserer Sicht wie auch aus Sicht der Bundesregierung ist es vielmehr erforderlich, die Grenzwerte für jene Schwermetalle auf Grundlage der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse weiter abzusenken und damit zu verschärfen. Wir treten deshalb mit aller Entschiedenheit und gemeinsam mit Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner und unseren Kollegen aus dem Deutschen Bundestag dafür ein, eine solche Erhöhung der Grenzwerte für Schadstoffe in Spielzeug zu verhindern. Einem ersten Antrag der Bundesregierung zur Beibehaltung der deutschen Rechtsvorschriften wurde von der Kommission im März 2012 nur in Teilen stattgegeben. Die Beibehaltung der Grenzwerte für die Stoffe Quecksilber, Arsen und Antimon wurde abgelehnt. Die Bundesregierung hat nun Klage beim EuGH eingereicht - mit der klaren Zielsetzung, dass unsere strengen Vorgaben für Kinderspielzeug in Deutschland nicht vermindert werden dürfen. In der Zwischenzeit werden wir weiter daran arbeiten, in engem Kontakt mit der Kommission für eine baldige Lösung zu sorgen.

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr

Andreas Schwab MdEP

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