Frage an Andreas Schwab bezüglich Soziale Sicherung

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Frage von Heinz H. •

Frage an Andreas Schwab von Heinz H. bezüglich Soziale Sicherung

Ist es mit dem Sozialgeheimnis i. V. mit elementaren Grundrechten und Grundfreiheiten gem. Art. 1 der EU- DatenschutzRL 95/46/EG vereinbar, dass eine Krankenkasse (Hier AOK Ba- WTTbg.) hinter dem Rücken eines Versicherten vom Medizinischen Dienst ein Sozialmedizinisches Gutachten erstellen lässt, ohne dass der Betroffene einwilligt und gefragt worden zu sein.

Kollidiert hier § 275 SGB V i. V. mit § 67 a SGB X mit der EU- Datenschutz- Richtlinie??

Ist es mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, dass eine Krankenkasse auf Kosten der versicherten Sozialmedizinische Gutachten (Gefälligkeitsgutachten) durch den MDK Ba- Wü erstellen lässt, um Krankengeldzahlungen an einem Versicherten nicht erbringen zu müssen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eines Facharztes negiert?

Aufgrund des vorstehenden Sachverhalts werde ich beim SG den Antrag auf gerichtliche Überprüfung stellen mit dem weiteren Antrag die Rechtssache dem EuGH (als gesetzlichen Richter in Fragen des gemeinschaftsrecht) zur Vorabentscheidung gem. Art. 234 EGV vorzulegen.

In Erwartung Ihrer geschätzten Rückantwort, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Huber

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Sehr geehrter Herr Huber,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfragen vom 24.08., 25.09. und 12.10.2012.

Nach unserem letzten Kenntnisstand wenden Sie sich im Zuge Ihres laufenden Berufungsverfahrens beim Landessozialgericht Stuttgart mit einer Bitte um eine rechtliche Stellungnahme an mich.

Wir haben Ihnen zuletzt per Mail vom 16.10.2012 angeboten, in dieser Angelegenheit gerne direkt Kontakt aufzunehmen, um den Sachverhalt näher zu prüfen. Hierfür stehe ich Ihnen weiterhin gerne zur Verfügung. Eine solche öffentliche Plattform erscheint mir dagegen, gerade auch im Interesse des Schutzes Ihrer personenbezogenen Daten wenig geeignet, eine Stellungnahme zu einem laufenden sozialgerichtlichen Verfahren abzugeben.

Sie erhalten heute zudem eine Email, in der ich zu den von Ihnen aufgeworfenen rechtlichen Fragen Stellung beziehe, soweit mir der Sachverhalt vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Andreas Schwab MdEP

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