Frage an Andreas Schwab bezüglich Soziale Sicherung

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Andreas Schwab
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Frage von Heinz H. •

Frage an Andreas Schwab von Heinz H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Schwab,

hinsichtlich des Sozialgeheimnisses § 35 SGB I i. V. mit § 67 ff. SGB X hatte ich Ihnen wegen der Weitergabe Medizinischer Befunde der AOK Hochrhein- Bodensee an den Medizinischen Dienst der Krankenkasse - ohne Einwilligung und Wissen des Versicherten/Betroffenen die Frage der Zulässigkeit gestellt und bis dato keine Antwort erhalten.

Auf meine Anfrage bei der AOK Hochrhein- Bodensee, welche Person (§ 77b StGB i. V. mit § 203 StGB) bei der AOK diese befunde an den MDK weitergegeben hat, sah dieser keine "rechtliche verpflichtung" diese Person zu nennen.

Diese Aussage erfüllt den Straftatbestand einer Verschleierung eines rechtswidrigen Tat und ist weder mit dem Gemeinschaftsrecht noch mit innerstaatlichen Normen im Einklang zu bringen.

In diesen Zusammenhang stellt sich die Frage, welches Ministerium über diese Krankenkasse die Dienstaufsicht ausübt.

In Erwartung Ihrer geschätzten Rückantwort, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Huber

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Sehr geehrter Herr Huber,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfragen vom 24.08., 25.09. und 12.10.2012.

Nach unserem letzten Kenntnisstand wenden Sie sich im Zuge Ihres laufenden Berufungsverfahrens beim Landessozialgericht Stuttgart mit einer Bitte um eine rechtliche Stellungnahme an mich.

Wir haben Ihnen zuletzt per Mail vom 16.10.2012 angeboten, in dieser Angelegenheit gerne direkt Kontakt aufzunehmen, um den Sachverhalt näher zu prüfen. Hierfür stehe ich Ihnen weiterhin gerne zur Verfügung. Eine solche öffentliche Plattform erscheint mir dagegen, gerade auch im Interesse des Schutzes Ihrer personenbezogenen Daten wenig geeignet, eine Stellungnahme zu einem laufenden sozialgerichtlichen Verfahren abzugeben.

Sie erhalten heute zudem eine Email, in der ich zu den von Ihnen aufgeworfenen rechtlichen Fragen Stellung beziehe, soweit mir der Sachverhalt vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Andreas Schwab MdEP

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