Frage an Andreas Schwab bezüglich Gesundheit

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Andreas Schwab
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Frage von Marion W. •

Frage an Andreas Schwab von Marion W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Schwab,

in der aktuell geplanten Revision der Tabakrichtlinie ist in einem Unterpunkt als Ziel das faktische Verbot der E-Zigarette geplant (Nikotinreduktion auf 4mg, bzw. völlig nikotinfrei). Siehe dazu: http://blog.rursus.de/2013/03/nikotin-wirklich-so-schlecht-wie-sein-ruf/
Dabei wird immer wieder auf diverse Analysen verwiesen.

Wo bitte kann man diese sogenannten Expertenanalysen, die soweit ich bisher feststellen konnte, lediglich Spekulationen sind, nachlesen und vor allem wo sind die dazu relevanten Quellen genannt?

Ich habe mich als medizinischer Laie eingehend mit dem Thema beschäftigt und muß feststellen, alle fundierten und wissenschaftlich belegten Informationen die ich bisher aus den unterschiedlichsten Quellen weltweit zusammengetragen habe, sind egal ob medizinisch oder juristisch, --- siehe dazu: http://www.vd-eh.de/de/juristisches-gutachten-neue-tabakrichtlinie-ist-rechtswidrig.html --- geprägt pro E-Zigarette.

Nur die Pseudoexperten verteufeln die E-Zigarette, natürlich ohne dies zu belegen.

Wollen Sie wirklich durch diese Regulierung eine Hand am Hammer zum Einschlagen meiner Sargnägel sein?

Ich bin nicht entwöhnt – ich habe lediglich ein 1000fach gefährlicheres Genussmittel (Rauchen) gegen ein wohlschmeckenderes und weniger gefährliches (Dampfen) getauscht.

Können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, ohne gründlichste Recherche Ihrerseits, siehe dazu: http://www.rursus.de/docs/Fakten_zur_eZigarette_1.0.pdf - einem solch perfiden Plan der Lobbyisten zuzustimmen?

Mit bestem Gruß

Marion Wandl

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Sehr geehrte Frau Wandl,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 06. April, zu der ich gerne Stellung beziehen möchte.

Wie ich bereits in meinen vorigen Stellungnahmen zu dieser Thematik ausgeführt habe, ist der Bedarf für eine Überarbeitung der bestehenden Richtlinie nachvollziehbar. Die 2001 entstandene Richtlinie ist in ihrem Anwendungsbereich, insbesondere durch die Vielzahl neuer Produkte, stark anpassungsbedürftig.

So wird die e-Zigarette bislang nicht erfasst und wir verfügen bislang über vergleichsweise wenige wissenschaftliche Studien im Hinblick auf ihre gesundheitlichen Auswirkungen. Abgesehen von möglichen Vorteilen gegenüber der "normalen" Zigarette beinhaltet die e-Zigarette dennoch Nikotin und sollte damit auch entsprechend klassifiziert werden. Nur durch eine angemessene Klassifizierung kann den Verbrauchern ein bestmöglicher Schutz ermöglicht werden. Ein Zulassungsverfahren wie im Pharmabereich erscheint hier jedoch sicherlich übertrieben.

Wie viele meiner Kollegen vertrete ich die Auffassung, dass eine unserer Hauptaufgaben als Gesetzgeber darin bestehen muss, junge Menschen vom Einstieg in die Nikotinabhängigkeit abzuhalten. 8 von 10 Rauchern haben bereits vor dem 19. Lebensjahr mit dem Rauchen begonnen. Zudem zielt die Tabakproduktrichtlinie nicht darauf ab, bestehende Raucher in ihrem Recht auf Selbstbestimmung zu diskriminieren, sondern stellt die Prävention gegenüber dem Einstieg in den Nikotinkonsum in den Vordergrund.

Ich selbst habe mir noch keine abschließende Meinung zur Beurteilung der e-Zigarette gebildet und bin daher dankbar über die Informationen, die mir Bürger, Ärzte und Kollegen - Raucher, wie Nichtraucher - zukommen lassen. Ich möchte Ihnen versichern, dass ich mir der Bedeutung des Themas vollkommen bewusst bin und diese auch in den weiteren Beratungen berücksichtigen werde.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meinen Standpunkt näher bringen und stehe Ihnen bei weiteren Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Andreas Schwab

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