Frage an Andreas Schwab

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Andreas Schwab
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Frage von Manfred W. R. •

Frage an Andreas Schwab von Manfred W. R.

Sehr geehrte Frau/Herr Abgeordnete /Abgeordneter .Die EU verbietet von September 2014 an stromfressende Staubsauger. Ab diesem Termin dürfen nur noch solche Geräte verkauft werden, die weniger als 1600 Watt Leistung erbringen - und damit weniger Strom verbrauchen. 2017 wird auf 900 Watt gedrosselt. Eine entsprechende Verordnung ist bereits im Juli in Kraft getreten. Jetzt frage ich sie wie diese Verordnung ernst zu nehmen ist wenn gleichzeitig im Heim- und Gartenbereich bei sogenannten Laubsaugern und kombinierten Gräten hochgerüstet werden darf wie es z.B.: dem atuellen Angebot von LIDL zu entnehmen ist ( http://www.lidl.de/de/laubsauger-geblaese/c7256 ) Dort sind Geräte mit Saugfunktion bis 3000 Watt und mehr im Angebot. Ich glaube derart von in Brüssel veranstalteten Narreteien haben den einzigen Sinn die Zeit bis zum Rosenmontag zu überbrücken wo es echten Eulenspiegeln und Narren erlaubt ist mit Blödsinn zu unterhalten.

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Sehr geehrter Herr Reichert,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Sehr gut kann ich Ihren Unmut über diese Regulierung seitens der EU gut nachvollziehen und stimme Ihnen zu, dass die neue Vorschrift zur Begrenzung der maximalen Stromaufnahmeleistung von Staubsaugern auf 1600 Watt aus Gründen der Energieersparnis unsinnig ist. Die neue Regelung folgt aus der so genannten Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG, welche den europäischen Rechtsrahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte bildet und seit Oktober 2009 gilt.

Bereits in der Vorbereitungsphase der Vorschriften für Staubsauger hatte ich in Gesprächen mit der EU Kommission darauf hinzuweisen versucht, dass schwächere Motoren am Ende gar keine Ersparnis bringen, da auf Grund niedriger Leistung länger gesaugt werden muss. Gleichzeitig gelten ab dem heutigen Tag neue Energie-Label auf Staubsaugern bezüglich Energieeffizienz, Reinigungskraft oder Lärmpegel. Dies ist zwar grundsätzlich positiv, bei Staubsaugern jedoch dürften die unübersichtlichen Kategorien bei Verbrauchern künftig eher zu Verwirrung führen.

Mir ist bewusst, dass die Europäische Union nicht immer die richtige Balance zwischen Bürgernähe und der notwendigen Einheitlichkeit der europäischen Regelungen gefunden hat. Bei aller berechtigten Kritik gilt es jedoch auch anzuerkennen, dass die EU schon viel erreicht hat und uns als Bürgern auch viele Vorteile bietet. Im Falle der Ökodesign-Richtlinie jedoch kann ich Ihnen versichern, dass ich mich als binnenmarktpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen werde, dass weitere Verbote oder Drosselungen von Geräten wie Staubsaugern oder Glühbirnen seitens der Kommission aufgegeben werden, damit sich die EU-Gesetzgeber vielmehr auf die relevante Binnenmarktgesetzgebung konzentrieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Andreas Schwab

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