Weitere Fragen an Andreas Schwab
Seit dem 3. September gelten für Importe tierischer Produkte in die EU strengere Anforderungen beim Einsatz bestimmter Antibiotika.
Wichtig ist, dass Ausnahmen vorgesehen sind. Kontaktiert ein Kunde eine Drittlandbank aus eigener Initiative, kann eine Geschäftsbeziehung grundsätzlich weiterhin möglich sein.
Die Kommission hat das Problem inzwischen teilweise erkannt. Sie hat vorgeschlagen, die Bevollmächtigtenpflicht für in der EU ansässige Unternehmen bis 2035 auszusetzen und die nationalen Registrierungs- und Meldeverfahren stärker zu vereinheitlichen.
Bereits im Winter 2025 habe ich mich hierzu gemeinsam mit weiteren Abgeordneten in einem Schreiben an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Umweltkommissarin Jessica Roswall gewandt.
