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Wieso forcieren Sie die Überwachungssoftware Palantir trotz CLOUD-Act und illegaler Vergabe laut Rechnungshof? Wie rechtfertigen Sie diesen Grundrechtseingriff angesichts globaler Missbrauchsrisiken?

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Andreas Schwarz
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Frage von Stefan S. •

Wieso forcieren Sie die Überwachungssoftware Palantir trotz CLOUD-Act und illegaler Vergabe laut Rechnungshof? Wie rechtfertigen Sie diesen Grundrechtseingriff angesichts globaler Missbrauchsrisiken?

Ihr Kurs wirft Fragen auf: Im Landtag ermöglichen Sie Palantir, während Sie sich auf der LDK kritisch geben. Der Landesrechnungshof rügt das Vergabeverfahren zudem als illegal. Technisch birgt die Software enorme Risiken: Aktuelle Kriegsereignisse zeigen, wie Verkehrsüberwachungsdaten (Teheran) oder geheimdienstliches Material (Gaza) verknüpft werden, was zu massiven Kollateralschäden führt. Durch den US CLOUD-Act besteht zudem Zugriffspotenzial fremder Behörden auf deutsche Daten.

Widersprüche zeigen sich auch beim Demokratieschutz: Während Sie ein AfD-Verbotsverfahren öffentlich thematisieren, stimmten Sie am 04.02.26 im Landtag gegen einen entsprechenden Prüfauftrag im Bundesrat.

Letztlich irritiert die Kommunikation: In Town-Hall-Formaten ließen Sie nur kuratierte Fragen zu. Ist dies Ihr Verständnis der „Politik des Gehörtwerdens“? Wir Bürger erwarten Transparenz bei der Beschaffung solch sensibler Überwachungstechnik und eine konsequente Linie beim Schutz unserer Freiheit.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr S..

Vielen Dank für Ihre Frage.

Die Software Palantir lehnen wir ab und setzen uns für einen eigenständigen baden-württembergischen Weg für eine automatisierte Datenanalyse für die Polizei ein, siehe auch https://www.staatsanzeiger.de/debatten-im-landtag/palantir-einsatz-wird-auf-fuenf-jahre-begrenzt/.

Die AfD ist eine rassistische, rechtsextreme und antisemitische Partei. Wir haben uns bereits mehrfach dafür ausgesprochen, weitere Schritte hin zu einem Verbotsverfahren zu gehen und die entsprechenden gründlichen Prüfungen und Vorbereitsmassnahmen einzuleiten - denn schließlich muss ein Parteiverbotsverfahren vor dem Verfassungsgericht Bestand haben, siehe auch https://www.antenne1.de/p/schwarz-fordert-verbot-der-jungen-alternative-5REapYWgPw1vHmx78AHZy0.

Bei unserem Bürgerdialog sind alle Fragen willkommen. Sollten aus Zeitgründen nicht alle Fragen aufgerufen werden können, dann dürfen Sie mich gerne direkt ansprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwarz 

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