Die konkrete Vergütung für ambulante Psychotherapie wird auf Bundesebene durch die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen – insbesondere die Kassenärztliche Bundesvereinigung und den GKV-Spitzenverband – vereinbart. Auf Landesebene haben wir darauf nur begrenzten direkten Einfluss.
Die Software Palantir lehnen wir ab und setzen uns für einen eigenständigen baden-württembergischen Weg für eine automatisierte Datenanalyse für die Polizei ein, siehe auch https://www.staatsanzeiger.de/debatten-im-landtag/palantir-einsatz-wird-auf-fuenf-jahre-begrenzt/.
Ich kenne hier die unterschiedlichen Argumente und bewerte auch beide: Zum Einen gibt es sichthaltige Argumente für den klar evidenzbasierten Ansatz der Schulmedizin. Und zum Anderen ist die Homöopathie eine alt hergebrachte Heilmethode, die seine Berechtigung hat.
Die Einführung einer sog. Ersatzstimme ist meines Erachtens aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Auch inhaltlich habe ich hier aufgrund des Bestimmtheitsgrundsatzes Bedenken.
Zum Einen gibt es sichthaltige Argumente für den klar evidenzbasierten Ansatz der Schulmedizin.
Ja klar, meine Wertecharta ist unsere Verfassung - das Grundgesetz. Und das ist Grundlage für Alle.