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Antwort 01.03.2026 von Andreas Schwarz BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Ich kenne hier die unterschiedlichen Argumente und bewerte auch beide: Zum Einen gibt es sichthaltige Argumente für den klar evidenzbasierten Ansatz der Schulmedizin. Und zum Anderen ist die Homöopathie eine alt hergebrachte Heilmethode, die seine Berechtigung hat.

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Antwort 01.03.2026 von Andreas Schwarz BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Die Einführung einer sog. Ersatzstimme ist meines Erachtens aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Auch inhaltlich habe ich hier aufgrund des Bestimmtheitsgrundsatzes Bedenken.

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Antwort 12.02.2026 von Andreas Schwarz BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Zum Einen gibt es sichthaltige Argumente für den klar evidenzbasierten Ansatz der Schulmedizin.

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Antwort 29.01.2026 von Andreas Schwarz BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Ja klar, meine Wertecharta ist unsere Verfassung - das Grundgesetz. Und das ist Grundlage für Alle.

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Antwort 25.01.2026 von Andreas Schwarz BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Ich halte die Forderung, in Schmerzensgeldprozessen auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, für politisch und moralisch nachvollziehbar und richtig.