Hallo Herr Steier, stehen Sie auch für die Offenlegung der Nebeneinkünfte der gewählten Bundestagmitglieder und für die Offenlegung der Lobbyregister?

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Andreas Steier
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Frage von Reinhard L. •

Hallo Herr Steier, stehen Sie auch für die Offenlegung der Nebeneinkünfte der gewählten Bundestagmitglieder und für die Offenlegung der Lobbyregister?

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CDU

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie sprechen in Ihrer Frage zwei Sachverhalte an, auf die ich im Folgenden gerne getrennt eingehe.

Angaben zu Einkünften werden nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (VR) auf den Internetseiten und im Amtlichen Handbuch des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Der Bundestag hat zudem am 11. Juni 2021 den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages beschlossen. Im Vorfeld haben wir in der Unionsfraktion eine beispiellose Transparenzoffensive für den Deutschen Bundestag gestartet und uns gemeinsam mit dem Koalitionspartner SPD auf ein umfassendes Maßnahmenpaket verständigt. Mit der Änderung wird unmissverständlich deutlich, dass das Mandat im Vordergrund der Tätigkeit eines Abgeordneten steht und dass Transparenz und strenge Verhaltensregeln die zwingende Grundlage für die Arbeit im Deutschen Bundestag und das Vertrauen gegenüber dem Parlament sind. Gleichzeitig bleibt das freie Mandat unangetastet.

Mit Blick auf den zweiten Teil Ihrer Frage ist zunächst grundsätzlich festzuhalten, dass Lobbyismus eine legitime und für die Demokratie notwendige Interessenvertretung ist und somit einen normalen Bestandteil politischer Entscheidungsprozesse in Demokratien darstellt. Ferner sollte in diesem Zusammenhang keinesfalls zwischen "gutem" und "schlechtem" Lobbyismus unterscheiden werden. Am 25. März 2021 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zur Einführung eines öffentlichen Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag beschlossen. Mit dem verpflichtenden Lobbyregister schafft der Deutsche Bundestag eine gute Grundlage, um die Arbeit von Interessenvertretern transparent zu regeln. Für Lobbyisten gilt künftig eine Eintragungspflicht, bevor sie an Abgeordnete, an Fraktionen sowie deren Mitarbeiter herantreten. Das gleiche gilt auch bei Interessenvertretungen gegenüber der Bundesregierung – und zwar für Gespräche mit Ministerialen ab der Ebene des Unterabteilungsleiters. Gesetzlich geregelt sind auch Ausnahmen für verschiedene Akteure, die beispielsweise für Kirchen, Gewerkschaften und politische Stiftungen gelten.

Für die Unionsfraktion steht fest: Das beschlossene Lobbyregister ist gut und ausgewogen. Es bietet das notwendige Mehr an Transparenz, ohne die Arbeit des Bundestags, der Fraktionen oder der Bundesregierung mit unnötiger Bürokratie zu belasten.

Herzliche Grüße

Andreas Steier