Wie stehen Sie zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz?

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Andrew Ullmann
FDP
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Frage von Lara M. •

Wie stehen Sie zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz?

Sehr geehrte Frau Ullmann,

der Entwurf des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes der Ampelkoalition sieht für Frauen folgendes vor:

- kein Recht mehr auf Intimität und Schutzräume (Toiletten, Krankenhaus, Gefängnis, Frauenhäuser...)
- keinen fairen Wettbewerb im Sport mehr
- keine Parität in Politik und Wirtschaft (durch Besetzung von Quotenplätzen durch biologische Männer)

wenn sich jeder Mann ohne weitere Kontrolle per Sprechakt zur Frau erklären kann.

Wie stehen Sie dazu?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau M.,

das Selbstbestimmungsgesetz ändert nichts an der bestehenden Praxis in Frauenschutzräumen. Über die Aufnahme in ein Frauenhaus entscheidet das Team der Einrichtung. Das Team berücksichtigt dabei sowohl die Interessen und Bedürfnisse der schutzsuchenden Person als auch der Personen, die sich bereits im Frauenhaus aufhalten. Eine Verpflichtung der Einrichtung zur Aufnahme einer bestimmten Person besteht nicht. Frauen können des Frauenhauses verwiesen werden, wenn sie sich nicht an die Satzungen oder Hausordnungen halten. Es gibt Frauenhäuser, die explizit für transgeschlechtliche Personen offen sind.

Deutschland hat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung  nd Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) unterzeichnet. Das Übereinkommen berücksichtigt explizit auch transgeschlechtliche Menschen.

Da mit einer Änderung des Geschlechtseintrags oftmals Diskriminierung und Anfeindungen einhergehen, ist ein Comingout als transgeschlechtlich und eine dementsprechende Änderung des Geschlechtseintrags in der Regel eine wohlüberlegte Entscheidung. Zudem bedeutet die Anpassung sämtlicher persönlicher Dokumente (Zeugnisse, Führerschein, EC-Karten, Versicherungen, Steuernummer) einen enormen zeitlichen und mühseligen Aufwand. Ziel des Gesetzes ist es, das Leben von trans- und intergeschlechtlichen Menschen zu vereinfachen. Für sie hat das Gesetz den Vorteil, dass sie ohne Fremdbestimmung ihre Dokumente so ändern können, dass sie zu ihrer Geschlechtsidentität und ihrem Aussehen passen. Für alle anderen Menschen ergibt sich aus einer Änderung des Geschlechtseintrags kein automatischen Vorteile.Es gibt zudem eine Sperrfrist von einem Jahr für eine erneut Änderung des Geschlechtseintrags.

Über die Zulassung zu sportlichen Wettbewerben entscheiden die Sportverbände in eigener Zuständigkeit. Das ändert sich nicht durch das Selbstbestimmungsgesetz.

Mit den besten Grüßen

Andrew Ullmann

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