Frage an Anja Hajduk bezüglich Soziale Sicherung

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Anja Hajduk
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Martina P. •

Frage an Anja Hajduk von Martina P. bezüglich Soziale Sicherung

Bundestagsabgeordnete erhalten eine Diät von ca. 7000 Euro im Monat. Rentenbeiträge werden davon nicht gezahlt. Aber die Rentenkasse wird von Ihnen geplündert. Sie haben wärend ihrer Tätigkeit für den Staat keine Beiträge in die Rentenkasse geleistet aber kassieren später kräftig ab. Hier ein Beispiel: Carsten Schneider 29 SPD hat einen Anspruch ab 65 von 1682 Euro bei einer Amtszeit von gerade mal 7 Jahren. Ein Durchschnittsverdiener muss für so einen hohen Rentenanspruch 64 Jahre arbeiten.

Wie werden Sie dieses Missverhältniss ändern?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Paulig,

entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Die Koalition hat in dieser Wahlperiode Veränderungen bei der Versorgung von Abgeordneten vorgenommen. So wurde der im Rentenrecht geltende Nachhaltigkeitsfaktor auf die Abgeordneten des Deutschen Bundestages übertragen. Damit treffen die Belastungen, die die Bürgerinnen und Bürger in den sozialen Sicherungssystemen erfahren, auch die Parlamentarier. Im Einzelnen:

Bei künftigen Anpassungen der Abgeordnetenentschädigung wird das Versorgungsniveau für alle Versorgungsempfänger schrittweise um zwei Prozent abgesenkt. Bei der Versorgung nach altem Recht (vor 1995) wird es sogar einen Abschlag um vier Prozentpunkte geben.

Überlebende Ehegatten eines Mitglieds oder eines ehemaligen Mitglieds des Deutschen Bundestages erhalten statt 60 nur noch 55 Prozent der Altersentschädigung.

Die sich für Rentner aus der Verpflichtung, den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung allein zu zahlen, ergebende Einkommensveränderung wird auf ehemalige Abgeordnete mit Beihilfeanspruch übertragen.

Auch private Erwerbseinkünfte der ehemaligen Abgeordneten werden künftig auf die Altersentschädigung angerechnet, wenn sie das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Damit hat die Koalition in dieser Wahlperiode nach der Streichung des Sterbegeldes bereits die zweite Initiative zur wirkungsgleichen Übernahme der für Rentner und Beamte geltenden Regelungen zur Altersvorsorge auf Abgeordnete ergriffen. Seit 1977 haben die Parlamentarier zwölf Mal auf eine Erhöhung ihrer Bezüge verzichtet und so bereits Einschränkungen bei ihrer Altersvorsorge in Kauf genommen worden.

Ursprünglich wollte die Koalition in diesem Sommer eine Diskussion über einen Systemwechsel bei der Altersversorgung von Abgeordneten führen. Dabei sollte insbesondere geklärt werden, ob die Versorgung ganz oder teilweise auf eine private Vorsorge umgestellt werden soll. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen wird diese Diskussion jedoch erst in der nächsten Legislaturperiode stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen
Anja Hajduk