Frage an Anja Weisgerber bezüglich Gesundheit

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Anja Weisgerber
CSU
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Frage von Jürgen J. •

Frage an Anja Weisgerber von Jürgen J. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr. Weisgerber,

Nach dreißig Jahren Zigarettenkonsum bin ich vor 1,5 Jahren zum Dampfen übergangen und habe dies nicht bereut, da ich darin einen perfekten Ersatz für die Tabakzigarette gefunden habe. Ich selbst kann also beurteilen, dass die Dampfe (im Volksmund eZigarette genannt) weniger schädlich ist, da es mir gesundheitlich besser geht, wenn auch die "Sucht" geblieben ist. Nun soll also nach dem Willen der EU durch die Hintertür die "eZigarette" verboten werden. Einerseits bleiben Tabakwaren uneingeschränkt erlaubt aber die Liquidverdampfer (fälschlich e-Zigarette genannt)und Liquids sollen verboten werden (eine Beschränkung egal welcher Art führt automatisch zum Untergang der Liquidverdampfer). Das von einigen Abgeordneten (EU oder Land NRW)genannte Argument: wenn Apotheke, dann ist ja eine Versorgung gewährleistet, ist an Sarkasmus nicht zu überbieten. Auch wird durch die "e-Zigarette" der Wettbewerb im Binnenmarkt als gefährdet angesehen Das riecht eher nach Übervorteilung für Produkte der Pharma-Tabakindustrie und nicht nach Wettbewerbsfreiheit, in denen der Bürger/Verbraucher entscheidet! Welche Fakten/Studien haben Sie verinnerlicht um sich ein gerechtes Urteil über die sogenannte e-Zigarette bilden und Ihren Standpunkt belegen zu können? Haben Sie die Stellungnahme des JURI zur Kenntnis genommen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Jotzat,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne antworte ich Ihnen.

In den vergangenen Wochen und Monaten haben mich zahlreiche Zuschriften sowohl von den Befürwortern der E-Zigarette als auch von deren Gegnern erreicht. Dies hat mir ermöglicht, mir ein umfassendes Bild zu machen.

Zunächst möchte ich betonen, dass weder die EU-Kommission, noch das EU-Parlament, noch die Mitgliedstaaten die E-Zigarette verbieten möchten. Derzeit gibt es in der EU keine harmonisierten Vorschriften für E-Zigaretten. In manchen Mitgliedstaaten gibt es keine gesetzlichen Regelungen, in anderen Mitgliedstaaten ist sie verboten. Da wir in einem Binnenmarkt mit regem Warenaustausch leben, brauchen wir eine Harmonisierung in diesem Bereich, um überall in Europa den gleichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

Am 10. Juli hat der federführende Umweltausschuss des Europäischen Parlaments über die Tabakproduktrichtlinie abgestimmt. Dabei hat sich die Mehrheit der Abgeordneten dafür ausgesprochen, den Vorschlag der EU-Kommission, die eine Arzneimittelzulassung ab einer Nikotinkonzentration von 4 mg/ml fordert, zu verschärfen. Nach dem Willen der Mehrheit des Ausschusses soll die Arzneimittelzulassung für alle E-Zigaretten, unabhängig von ihrem Nikotingehalt, gelten.

Persönlich hätte ich eine Regelung bevorzugt, die den E-Zigarettenmarkt zwar reguliert und beispielsweise Vorschriften beinhaltet, wie E-Zigaretten gekennzeichnet werden müssen, aber die den Nutzern der E-Zigarette mehr Flexibilität gibt.

Mit freundlichen Grüßen
Anja Weisgerber

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