Frage an Anja Weisgerber

Portrait von Anja Weisgerber
Anja Weisgerber
CSU
100 %
17 / 17 Fragen beantwortet
Frage von Gerhard K. •

Frage an Anja Weisgerber von Gerhard K.

Sehr geehrte Frau Dr. Weisgerber,

hätten Sie auch dem Rentenpaket zugestimmt, wenn Sie die finanziellen Auswirkungen (siehe http://www.tagesschau.de/inland/interview-rentenpaket-101.html ) gekannt hätten? Oder haben Sie die finanziellen Auswirkungen gekannt und dem Rentenpaket trotzdem zugestimmt? Würden Sie einer Änderung mit geringeren finanziellen Auswirkungen oder einer Abschaffung der jetzigen Rente mit 63 zustimmen? Würden Sie in diesem Zusammenhang auch einer Reduzierung der BT-Abgeordnetenversorgung zustimmen?

Portrait von Anja Weisgerber
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kraft,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

Die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren ist einer der Bestandteile des Rentenpakets. Dieses hat der Bundestag im Sommer verabschiedet und ich habe dem Gesetz zugestimmt, denn von diesen Maßnahmen profitieren viele Millionen Menschen. Das Rentenpaket trägt klar die Handschrift der Union und besonders der CSU, denn die Mütterrente, die Verbesserungen der Erwerbsminderungen und die Erhöhung des Reha-Deckels sind unsere zentralen Forderungen gewesen. Der letzte Bestandteil des Rentenpakets ist die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren. Uns von der CDU/CSU-Fraktion war durchaus bewusst, dass die Rente mit 63 kostenintensiv sein wird. Doch diese ist eine ausdrückliche Forderung unseres Koalitionspartners gewesen, die nach langen und intensiven Diskussionen Einzug in den Koalitionsvertrag gefunden hat. Mit der Einführung der Rente mit 63 haben wir diesen Punkt des Koalitionsvertrages umgesetzt.

Die CSU hat sich schon immer für Menschen stark gemacht, die besonders lange und körperlich hart gearbeitet haben. Im parlamentarischen Verfahren haben wir uns jedoch dafür eingesetzt, dass durch die abschlagsfreie Rente keine neuen Frühverrentungsanreize gesetzt werden, die der Rente mit 67 zuwiderlaufen. Die Rentengesetzgebung muss an den demographischen Wandel und das sich verändernde Berufsleben angepasst werden. Wir stehen daher zur schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre bis zum Jahr 2030. Aus demselben Grund wird parallel auch das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren schrittweise von 63 Jahre auf dann 65 Jahre im Jahr 2028 angehoben.

Tatsächlich sind bereits sehr viele Anträge, sogar mehr als gedacht, für die Rente mit 63 eingegangen. Daher war es wichtig, dass sich CDU und CSU für Änderungen eingesetzt haben und so verhindert werden konnte, dass die Kosten noch stärker steigen. Unsere Fraktion konnte so einige substantielle Verbesserungen erreichen. Es wird ein sogenannter rollierender Stichtag eingeführt. Danach zählen Zeiten der Arbeitslosigkeit jeweils in den letzten zwei Jahren vor Beginn der abschlagsfreien Rente ab 63 Jahre grundsätzlich nicht mit. Damit schieben wir einer neuen Frühverrentungswelle einen Riegel vor.

Daneben konnte die CSU-Landesgruppe verhindern, dass freiwillige Beiträge gegenüber Zeiten der Arbeitslosigkeit schlechter gestellt werden. Selbständig tätige Handwerker und alle, die mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben und zusammen mit ihren freiwilligen Beiträgen auf 45 Beitragsjahre kommen, haben ebenfalls Anspruch auf die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahre.

Schließlich erleichtern wir die Beschäftigung im Rentenalter. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können künftig das Arbeitsverhältnis auch nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze einvernehmlich fortsetzen: Das ist die sogenannte Flexi-Rente. Für weitergehende Flexibilisierungen des Renteneintritts wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die zeitnah entsprechende Vorschläge vorlegen wird.

Mit der Änderung des Gesetzes zur Abgeordnetenentschädigung im Februar diesen Jahres wurden auch Änderungen an der Altersversorgung für Mitglieder des Bundestages vorgenommen. Diese Änderungen folgen der Empfehlung einer unabhängigen Kommission, die dem Bundestagspräsidenten 2013 dazu Vorschläge vorgelegt hat. Diese sogenannte Schmidt-Jortzig-Kommission hat eine komplette Umstellung der Altersversorgung abgelehnt, da diese keinesfalls kostengünstiger geworden wäre, sondern sogar mit Mehrkosten zu rechnen gewesen wäre.

Seit 2008 erhält ein Abgeordneter pro Jahr seiner Mitgliedschaft im Bundestag eine zu versteuernde Altersentschädigung von 2,5 Prozent der Diät. Das maximale Versorgungsniveau, das frühestens nach 26-jähriger Mitgliedschaft im Bundestag erreicht wird, beträgt derzeit 67,5 Prozent der Diät. Es wird künftig auf 65 Prozent sinken. Allerdings gilt zu bedenken, dass nur wenige Abgeordnete dem Bundestag ein Vierteljahrhundert und mehr angehören. Im Schnitt scheiden sie nach zwei Wahlperioden wieder aus. Dann haben sie Anspruch auf 20 Prozent. Zudem kann ein ausgeschiedener Abgeordneter frühestens mit 63 Jahren die Altersversorgung mit Abschlägen beanspruchen. Die jetzige Regel, wonach langjährige Abgeordnete bereits mit 57 ohne Abschläge die Altersentschädigung erhalten können, wurde richtigerweise abgeschafft. Denn auch die Altersversorgung der Abgeordneten muss an die Lebenswirklichkeit angepasst werden.

Sehr geehrter Herr Kraft, ich hoffe, meine Ausführungen beantworten Ihre Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Weisgerber

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Anja Weisgerber
Anja Weisgerber
CSU