Frage an Anja Weisgerber bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

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Anja Weisgerber
CSU
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Frage von Anton H. •

Frage an Anja Weisgerber von Anton H. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Dr. Weisgerber,

ich beziehe mich auf die Sendung Quarks & Co. heute, 23.06.2018 in der ARD, in der erläutert wurde, dass man für das Insektensterben Schädlingsbekämpfungsmittel ausmachen kann.

Bei der sogenannten "konventionellen Landwirtschaft" werden solche Mittel deutlich stärker als in der ökologischen Landwirtschaft eingesetzt mit allen bekannten Folgen.

Warum dürfen Firmen wie Beyer strafrechtlich unbehelligt solche die Menschheit schädlichen Mittel in Verkehr bringen, ohne dass der Ausschuss mit dafür sorgt, dass Firmen wie Beyer für ihre Schädigungen an der Menschheit zur Rechenschaft gezogen werden?

Jeder Bürger, der die kleinste Umweltsünde begeht, wird zurecht belangt.
Die Vorstände von Bayer beispielsweise sitzen aber nicht hinter Gittern oder müssen mit erheblichen Schadensersatzforderungen gegen sie persönlich rechnen.

Warum ist das so?

Setze Sie sich dafür ein, diesen Missstand abzustellen?

Danke.
MfG

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Insektenschutz. Gerne antworte ich Ihnen.

Grundsätzlich gilt, dass Pflanzenschutzmittel nur nach eingehender Prüfung zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt auf zwei Ebenen.
Zunächst müssen die Wirkstoffe nach einer umfangreichen wissenschaftlichen Prüfung durch die EFSA, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, zugelassen werden. Diese Zulassung gilt dann für die gesamte Europäische Union.
Die Pflanzenschutzmittel selbst werden im Rahmen eines nationalen Zulassungsverfahrens im jeweiligen Mitgliedstaat zugelassen. Im nationalen Zulassungsverfahren werden auch andere Aspekte als jene, welche bereits im Rahmen der (europäischen) Wirkstoffgenehmigung geprüft worden sind, von den Mitgliedstaaten untersucht. Gemäß Pflanzenschutzverordnung können spezifische nationale Verwendungsbedingungen und deren Folgen, z.B. für die Biodiversität, in die Prüfung einbezogen werden. Unter diesen Voraussetzungen sind nationale Zulassungen unter Auflagen oder ein nationales Verbot von Pflanzenschutzmitteln (deren Wirkstoff auf Unionsebene genehmigt worden ist) möglich.

Wir haben es uns als Koalition vorgenommen, das Insektensterben umfassend zu bekämpfen. Vergangene Woche hat das Bundeskabinett daher Eckpunkte für ein Aktionsprogramm Insektenschutz verabschiedet. Zudem soll ein wissenschaftliches Monitoringzentrum zu Biodiversität aufgebaut werden.

Was den Wirkstoff Glyphosat angeht, so haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln deutlich einschränken mit dem Ziel, die Anwendung so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden.

Mit freundlichen Grüßen
Anja Weisgerber

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