Frage an Anja Weisgerber bezüglich Gesundheit

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Anja Weisgerber
CSU
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Frage von Evi Z. •

Frage an Anja Weisgerber von Evi Z. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr. Weisgerber,

was will die Bayerische Regierung gegen die Aufweichung des Rauchverbots, z.B. bei Stammtischen nach 21 Uhr, Privatfeiern in Speiselokalen unternehmen? Da ja am nächsten Tag wieder normaler Betrieb ist und die Gäste im verrauchten Lokal mit hoher Feinstaubbelastung sitzen müssen. Wird dies geduldet bis zu den Landtagswahlen ? Die Landesregierung sollte nicht vergessen, daß nur 25 bis 30 Prozent Raucher sind und 70 bis 75 Prozent Nichtraucher sind.

Mit freundlichen Grüßen
Evi Zollner

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Zollner,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage über das Portal "Abgeordnetenwatch.de". Zunächst muss ich Ihnen leider sagen, dass ich in dieser Sache nicht der richtige Ansprechpartner bin. Das bayerische Gesundheitsschutzgesetz wurde vom bayerischen Gesetzgeber verabschiedet, die genaue Ausgestaltung des Gesetzes und seiner Ausnahmen liegt somit in der Hand des Bayerischen Landtags. Deshalb würde ich Ihnen empfehlen, sich mit Ihrer Frage auch an die zuständigen Landtagsabgeordneten zu wenden. Dennoch nehme ich als Europaabgeordnete zu diesem Thema gerne Stellung.

Um die Menschen hier in Bayern umfassend vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen, hat der Bayerische Landtag am 12. Dezember 2008 das Bayerische Gesundheitsschutzgesetz verabschiedet, das bereits am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist. Als gesundheitspolitische Sprecherin der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament und überzeugte Nichtraucherin begrüße ich die Initiative der Bayerischen Staatsregierung zum Nichtraucherschutz. Der Bayerische Umweltminister Dr. Otmar Bernhard erwartet, dass wir in einem Jahr etwa 1.000 Herzinfarkte weniger in Bayern haben werden. Dies wäre ein großer Erfolg des neuen bayerischen Nichtrauchergesetzes und ein wichtiger Schritt zum Schutz vor dem Passivrauchen.

Konkret zu Ihrer Frage ist zu sagen, dass es zu Stammtischen nach 21 Uhr keine Ausnahmen gibt, es sind auch von Seiten des Bayerischen Umweltministerium keine Ausnahmen geplant. Bei geschlossenen Gesellschaften oder Privatfeiern gibt es hingegen kein gesetzliches Rauchverbot, um die Persönlichkeitsrechte der Menschen nicht zu beschneiden.

Über das Gesundheitsschutzgesetz hinaus engagiert sich die Bayerische Staatsregierung im Rahmen ihrer Gesundheitsinitiative "Rauchfrei leben" auch sehr stark bei der Tabakprävention gerade bei jungen Menschen, was ich als gesundheitspolitische Sprecherin der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament sehr begrüße. Der bayerischen Jugendgesundheitsstudie 2005 zufolge rauchen 28 Prozent der 24jährigen in Bayern. Es gilt als erwiesen, dass das Einstiegsalter erheblichen Einfluss auf das Ausmaß der gesundheitlichen Spätfolgen des Rauchens hat. Deshalb hat die Staatsregierung das ehrgeizige Ziel aufgestellt, die Raucherquote bei Jugendlichen bis 2015 um 25 Prozent zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde beispielsweise das Projekt "Rauchfreier Sportverein" gestartet. An dieser Aktion können Sportvereine teilnehmen, die auf Tabakwerbung und Sponsoring bei Veranstaltungen verzichten und aktiv für Rauchfreiheit eintreten. Eine weitere Maßnahme ist die Einrichtung der "Helpline Bayern". Unter der Telefonnummer 0800 1418 141 können sich Raucher und Raucherinnen fachkundige Beratung geben lassen und sich über ortsnahe Angebote zur Rauchentwöhnung informieren.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen deutlich machen, wie wichtig der Bayerischen Staatsregierung der Nichtraucherschutz ist und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Anja Weisgerber

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