Dürfen Fachkräfte (Inlandische Ausbildung) mit dem Aufenthaltserl. 19D nach 2 Jahren Niedergelassen werden?wie Fachkräfte mit Aufenthaltserl. 18 a,b,c? was ist Unterschied? Ist es nicht ungerecht ?MfG

Portrait von Anja Weisgerber
Anja Weisgerber
CSU
100 %
17 / 17 Fragen beantwortet
Frage von Levon H. •

Dürfen Fachkräfte (Inlandische Ausbildung) mit dem Aufenthaltserl. 19D nach 2 Jahren Niedergelassen werden?wie Fachkräfte mit Aufenthaltserl. 18 a,b,c? was ist Unterschied? Ist es nicht ungerecht ?MfG

Die qualifizierte Fachkräfte mit Inlandischer Ausbildung (Pflegeberufe) sollen doch gleich behandelt werden oder ? Besitzer von Aufenthaltserlaubnis 18 a,b,c Dürfen in 2 Jahren Niedergelassen werden und warum die Fachkräfte mit 19D nicht ? Ist nicht ungerecht ?

Portrait von Anja Weisgerber
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Aufenthaltsrecht in Deutschland ist ein komplexes Rechtsgebiet mit vielen Einzel- und Sonderregelungen, wie es auch bereits aus Ihrer Fragestellung hervorgeht. Bei der Niederlassungserlaubnis handelt es sich um einen Aufenthaltstitel, mit dem man unbefristet in Deutschland leben kann und der viele Perspektiven eröffnet. Entsprechend gibt es verschiedene Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis, die in § 9 AufenthG festgelegt sind. Dazu zählen unter anderem, dass man seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, seinen Lebensunterhalt sichern kann und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt. Für einige Personengruppen existieren Sonderregelungen, wie beispielsweise für Hochqualifizierte nach §18c, Abs. 3 AufenthG oder auch Fachkräfte nach §18a,b,d AufenthG. Je nach dem wo beispielsweise die Ausbildung oder ein Studium absolviert wurden, greifen diese Sonderregelungen und eine Niederlassungserlaubnis kann bereits früher erteilt werden. Hier gilt es jeweils den Einzelfall genau zu betrachten.

Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in Deutschland unterstütze ich die Sonderregelungen für Hochqualifizierte oder auch ausländische Fachkräfte, die ihre Ausbildung oder ihr Studium in Deutschland absolviert haben. Da es sich bei der Niederlassungserlaubnis um einen Aufenthaltstitel mit vielen Rechten und Perspektiven in Deutschland handelt, bin ich jedoch der Meinung, dass es gerechtfertigt ist, bestimmte Voraussetzungen für deren Erteilung zu erfüllen.

Mit herzlichen Grüßen

Anja Weisgerber

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Anja Weisgerber
Anja Weisgerber
CSU