Frage an Anjes Tjarks bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

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Anjes Tjarks
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Peter S. •

Frage an Anjes Tjarks von Peter S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Dr. Tjarks,

Mitte Dezember hat der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen seinen Kaufvertrag mit der ProHa Altona GmbH & Co. KG zum „Projekt Diebsteich“ (Verlegung unseres Fernbahnhofs Altona) im Transparenzportal der Stadt veröffentlicht.

http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/projekt-verlegung-fernbahnhof-hamburg-altona-kaufvertrag-fhh-investor-grosse-bahnstrasse-isebek

Das Dokument ist allerdings voll von Schwärzungen, sodass alles Wesentliche geheim bleibt: Insbesondere was an Geld fließen soll, erfährt man nicht (siehe § 3 des Vertrages).

Haben Sie Zugang zu einer unzensierten Fassung des Vertrages?

Halten Sie die vorgenommenen Schwärzungen im Text für gerechtfertigt?

Danke im Voraus für Ihre Antwort und beste Wünsche für 2018.

P. S.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

das Transparenzportal dient dazu, möglichst viele Vorgänge der Politik transparent zu machen. Aber auch ihm sind Grenzen gesetzt, vor allem durch unsere Gesetze. Zu Schwärzungen wird immer dann gegriffen, wenn die Rechte Dritter berührt werden, was insbesondere bei Verträgen oder Nennung von personenbezogenen Daten oft der Fall ist. Hier dürfen sensible Daten nur mit der Zustimmung der anderen Vertragspartei öffentlich zugänglich gemacht werden. In diesem Fall handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse der ProHa Altona GmbH, die bei Veröffentlichung der Kaufsumme möglicherweise Wettbewerbsnachteile erwarten müsste.

Stellen Sie sich vor, Sie würden ein Grundstück von der Stadt erwerben, etwa um dort einen Bootsverleih zu eröffnen. Würden sie wollen, dass der Kaufpreis, eventuell hinterlegte Sicherheiten etc. frei verfügbar im Internet abrufbar ist?

Vor diesem Hintergrund halte ich die Schwärzungen für gerechtfertigt.

Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft haben des Öfteren auch Zugang zu vertraulichen Informationen des städtischen Handelns. Schließlich ist es ihre Aufgabe, die Verwaltung zu kontrollieren. Allerdings sind auch die Abgeordneten bei vertraulichen Inhalten zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen diese Informationen nicht weitergeben oder veröffentlichen.

Auch wenn die Antwort sicherlich nicht der Gestallt ist, wie Sie sie sich gewünscht hätten, hoffe ich Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben.

Ihnen ebenfalls ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2018

Ihr

Anjes Tjarks