Antwort 05.06.2025 von Anke Rehlinger SPD
Der Bund sieht für Socialclubs eine Erlaubnispflicht vor. Die Behörde entscheidet innerh. von 3 Monaten nach Vorliegen aller notwendigen Angaben und Nachweisen.
Der Bund sieht für Socialclubs eine Erlaubnispflicht vor. Die Behörde entscheidet innerh. von 3 Monaten nach Vorliegen aller notwendigen Angaben und Nachweisen.
Wir halten diesen Grundsatz – gerade wenn, fast jedes 2. Unternehmen den Fachkräftemangel als größtes Geschäftsrisiko nennt – für wenig zielführend.
Auch wenn es politisch starke Argumente für einen Prüfantrag gibt, ist für mich eine akribische Vorbereitung & Abwägen aller Vor- und Nachteile entscheidend.
Wir setzen uns auf Landesebene sowie beim Bund dafür ein, die bestmöglichen Versorgungsstrukturen für Betroffene sicherzustellen.