Frage an Annalena Baerbock bezüglich Recht

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Annalena Baerbock
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Frage von Wilhelm W. •

Frage an Annalena Baerbock von Wilhelm W. bezüglich Recht

Hallo Frau Baerbock,

Das Bundesverfassungsgericht hat nun endlich das Selbstbestimmungsrecht auch auf die letzte Lebensphase incl. Sterbehilfe anerkannt und die Politik aufgefordert, hier die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.
Frage: Wie würden Sie in Regierungsverantwortung den rechtlichen Rahmen ausgestalten, damit individuelle Selbstbestimmung auch praktisch ohne allzu große Hürden umgesetzt werden kann.
Wie stehen Sie zu Sterbehilfegesellschaften wie z.B. der deutschen DGHS oder Exit in der Schweiz?
Könnten die Niederlande oder Schweiz Vorbilder für eine deutsche Regelung werden oder sein?
Welche Priorität hat dieses Thema für Sie/ die Grünen, um ein Gefühl dafür zu bekommen, wann man mit einer Umsetzung rechnen könnte (falls dies nach der Bundestagswahl unter grüner Regierungsbeteiligung/ Führung möglich wäre?)

Grüße
W. Wick

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Wick,

vielen Dank für Ihre Nachricht. In der nun bald endenden Legislatur hat es Vorschläge zur Regelung der Sterbehilfe bzw. des assistierten Suizides gegeben. Da das parlamentarische Verfahren nicht abgeschlossen wurde, wird es in der nächsten Legislaturperiode sicher erneute Vorschläge geben. Die Orientierungsdebatte im Bundestag können Sie hier nachverfolgen: https://dbtg.tv/fvid/7516511

Es ist gelebte parlamentarische Praxis, dass Gesetzentwürfe zu grundlegenden ethischen Fragestellungen nicht von der Bundesregierung vorgelegt werden, sondern aus der Mitte des Parlaments kommen. Es wird verschiedene Gruppenanträge geben, hinter denen sich Abgeordnete quer durch alle Fraktionen stellen werden.

Grundsätzlich muss mit einer gesetzlichen Regelung eine Lösung für die schwierige Abwägung zwischen Autonomie/Selbstbestimmung und Lebensschutz/Fürsorgepflicht gefunden werden. Zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehört auch ein Recht auf selbstbestimmtes und würdevolles Sterben. Die Beweggründe dafür sind nicht zu bewerten. Aus unserer Sicht ist eine Regelung notwendig, weil Vereine und Einzelpersonen derzeit ohne Regeln und Verfahren agieren können und Betroffene so keine Sicherheit für ein würdevolles Sterben haben.

Zur Selbstbestimmung und freiem Willen gehört die Möglichkeit, über Alternativen informiert zu sein und dann entscheiden zu können. Deshalb ist der Ausbau von Suizidprävention, Beratung und Unterstützung notwendig.

Frau Baerbocks Position zum Thema können Sie in diesem Interview von 2014 nachlesen: https://annalena-baerbock.de/2014/11/28/meine-position-zur-sterbehilfe-in-den-potsdamer-neuesten-nachrichten/

Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock

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