Frage an Annette Widmann-Mauz bezüglich Gesundheit

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Annette Widmann-Mauz
CDU
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Frage von Josef S. •

Frage an Annette Widmann-Mauz von Josef S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,
die Koalition hat am 22.4. im Gesundheitsausschuss (Ausschussdrucksache 16(14)0527) den höchst bedenklichen Antrag eingebracht, die Ausbildung in den Pflegeberufen für Hauptschüler zu öffnen.
Es gibt seit vielen Jahren bereits für Hauptschüler die Möglichkeit, eine Krankenpflege-Helferausbildung zu absolvieren.
Mit gutem Grund hatte man aber bei den verantwortlich Pflegenden stets auf einem Mittleren Bildungsabschluss bestanden.
In vielen EU-Ländern ist die Voraussetzung sogar die Fachhochschulreife - und das nicht ohne Grund, wenn man weiß, wie anspruchsvoll diese Arbeit ist.
Mit welcher Begründung soll jetzt die Qualität im Pflegeberuf - die ja bei der immer komplexer werdenden Medizin, den steigenden Anforderungen durch zunehmende Alters- und Langzeiterkrankungen und durch immer kürzere Verweildauern eigentlich steigen muss - gesenkt werden?
Warum soll die europaweite Anerkennung der deutschen Pflegeausbildung aufs Spiel gesetzt werden?
Wie kann die Forderung nach Qualitätsreduktion mit der aktuellen Diskussion um Verlagerung ärztlicher Tätigkeiten an Pflegepersonen vereinbart werden?
Es gibt Studien, die den Zusammenhang mit zu wenig und zu schlecht ausgebildetem Pflegepersonal und mehr Todesfällen und mehr Komplikationen belegen. Ist das gewollt?
Damit soll nichts gegen Hauptschüler und ihre Berufsaussichten gesagt werden. Es wäre aber sinnvoller, Hauptschüler zum Mittleren Schulabschluss weiterzuqualifizieren und deutlich zu machen, dass Bildung in diesem sehr anspruchsvollen Beruf eine notwendige Voraussetzung ist.
Denn qualifiziert pflegen erfordert ganz schön viel Köpfchen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmid,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Ausbildung in Pflegeberufen. Der von Ihnen erwähnte Änderungsantrag steht auch in den Koalitionsfraktionen noch unter dem Vorbehalt der ausstehenden europarechtlichen Prüfung. Er wird Gegenstand einer Anhörung zur Novellierung des Arzneimittelgesetzes am 06.05.2009 sein. In diesem Rahmen werden alle betroffenen Verbände angehört und alle wesentlichen Aspekte auf diesem Gebiet mit den Experten erörtert. Auch Ihre Argumente werden in unsere abschließende Meinungsbildung eingehen.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Annette Widmann-Mauz MdB

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