Frage an Annette Widmann-Mauz bezüglich Familie

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Annette Widmann-Mauz
CDU
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Frage von Christian S. •

Frage an Annette Widmann-Mauz von Christian S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

ich bin erstaunt und enttäuscht, daß der Lebensschutz im Wahlprogramm der Union keinerlei Rolle spielt. Sind von der CDU/CSU in der nächsten Legislaturperiode wenigstens konkrete Schritte zur Reduzierung von Spätabtreibungen zu erwarten? Wie werden Sie sich darüber hinaus dafür einsetzen, daß die gegenwärtige Abtreibungspraxis mit regelmäßig weit über 100.000 getöteten Kindern pro Jahr nicht so bleibt, wie sie ist?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schulz,

haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Frage zum Thema Lebensschutz. Wie wohl keine andere Partei sieht sich die CDU dem christlichen Menschenbild und damit dem Lebensschutz verpflichtet. Die Erfahrungen mit den mehrfach geänderten gesetzlichen Regelungen für Schwangerschaftsabbrüche in der Praxis geben Anlass für Klarstellungen der Absichten des Gesetzgebers und ergänzende Regelungen. Ziel muss dabei eine wirksame Eingrenzung insbesondere von Spätabtreibungen sein. Eine konkrete Befürchtung besteht darin, dass entgegen der gesetzgeberischen Erwartung, Schwangerschaftsabbrüche allein wegen der Behinderung des Kindes unter Inanspruchnahme des Tatbestandes der medizinischen Indikation erfolgen.

CDU und CSU treten deshalb für die Verbesserung des Beratungsangebotes ein. Werdende Eltern müssen bereits frühzeitig über die möglichen medizinischen Erkenntnisse und damit oft verbundenen Konfliktsituationen der pränatalen Diagnostik aufgeklärt werden. Das Vorliegen der Voraussetzungen einer medizinischen Indikation im Zusammenhang mit einer Behinderung des ungeborenen Kindes ist nur durch Begutachtung eines interdisziplinär besetzten Kollegiums festzustellen. Erforderlich ist darüber hinaus eine Klarstellung des gesetzgeberischen Willens: die medizinische Indikation sollte nur auf eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abgestellt werden. Eine absehbare Behinderung allein ist kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Annette Widmann-Mauz

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