Frage an Annette Widmann-Mauz bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Annette Widmann-Mauz
CDU
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Frage von hans m. •

Frage an Annette Widmann-Mauz von hans m. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Frau Widmann-Mauz,

wie sehen Sie die Asylpolitik der CDU und insbesondere von Frau Merkel? Interessieren würde mich, warum geltendes Recht nicht angewendet und sogar gebrochen wird, so dass bspw. eine Einreise unregistrierter, zum Teil ohne Pass reisender Menschen aus sicheren Drittstaaten (GG Art.16a,Abs.2) wie z.B. Ungarn, der Türkei etc. erlaubt und durch zielgerichtete politische Ansagen (u.a. von Frau Merkel persönlich) weiter befördert wird.

Wie sehen Sie die Immigrationspolitik der CDU, wobei rund 60% der Flüchtlinge als abgelehnte Asylbewerber nicht konsequent abgeschoben werden, sondern einen anhaltenden Duldungsstatus erhalten? ( http://www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-zahlen-103.html ) Zudem erscheint der Bildungsstatus der illegalen Einwanderer fraglich: Haben diese eine ausreichende Bildung und Qualifikation (Analphabeten Quote Syrien ist 15%! http://www.factfish.com/de/statistik-land/syrien/alphabetisierungsgrad%2C%20alter%2015%20und%20h%C3%B6her%2C%20gesamt ) und sich damit hier auch dauerhaft erfolgreich integrieren zu können? ( http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-116119624.html 40 Prozent,die Analphabeten oder nie über eine Grundschule hinausgekommen sind.)

Befürworten Sie auch die Duldung von Menschen, die potentielle Terroristen sind? Es wurden durch die Sozialen Medien bereits mehrere ankommende Flüchtlinge enttarnt, welche z.B. schon bei Terrorgruppen gekämpft haben (Kämpfer als Flüchtlinge http://www.welt.de/politik/ausland/article143186475/Das-naechste-grosse-Schlachtfeld-ist-Europa.html )

Halten Sie die Zuwanderung mit jährlich ca. 13.000-16.000 €/Kopf (Quelle: http://www.bo.de/lokales/ortenau/geld-fuer-asylbewerber-fehlt ) für dauerhaft finanzierbar? Wenn ja, wie genau?

Zum Schluss folgende Frage: Wann nehmen Sie die Flüchtlinge bei sich zuhause auf und beugen so der Beschlagnahmung Ihres Hauses durch Boris Palmer vor? (Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/article145362505/Notfalls-muss-ich-Haeuser-beschlagnahmen.html )

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Maier,

für Ihre Fragen zur aktuellen Flüchtlings- und Asylpolitik danke ich und gehe gerne darauf ein. Zweifellos erlebt unser Land in diesen Wochen und Monaten eine Ausnahmesituation. In diesem Jahr erreichen rund 800.000 Flüchtlinge unser Land. Allein Baden-Württemberg ist mit der Aufnahme von rund 100.000 Menschen konfrontiert. Hinter diesen Zahlen stehen unfassbare menschliche Schicksale, geprägt von Verfolgung, Terror und Todesangst. Deshalb betrachte ich die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen als eine humanitäre Aufgabe, der wir aus christlicher Verantwortung so gut es geht nachkommen sollten. Nicht zuletzt ist der Schutz für politisch Verfolgte fest in unserem Grundgesetz verankert. Vor diesem Hintergrund unterstütze ich die Linie der Union und von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, alle Flüchtlinge und Asylsuchende, die unser Land erreichen menschenwürdig zu versorgen, jene schnell zu integrieren, die in ihrem Heimatland verfolgt werden und die diejenigen schnellstmöglich zurückzuführen, die keinen Asylgrund geltend machen können.

Was die vorrübergehende freie Ausreise von Flüchtlingen aus Ungarn über Österreich nach Deutschland betrifft, so handelte es sich dabei um eine unmittelbare Hilfsaktion, um die menschenunwürdigen Zustände am Bahnhof von Budapest und in den ungarischen Auffanglagern abzumildern. Die kurzzeitige Einreisegenehmigung für Flüchtlinge erfolgte in direkter Absprache mit den betreffenden Staats- und Regierungschefs und mit der Maßgabe, dass das Dubliner Abkommen ansonsten weiterhin Geltung hat. In der Maßnahme, zehntausende Flüchtlinge, darunter Frauen und Kinder, aus einer akuten Notsituation herauszuhelfen erkenne ich keinen Rechtsbruch, sondern eine humanitäre Notwendigkeit.

Gleichzeitig ist es unbedingt erforderlich, aussichtslose Anträge unverzüglich abzulehnen und eine Rückführung in die Heimatländer unmittelbar durchzuführen. So hat der Koalitionsausschuss vom 6. September auf eine schnellere Bearbeitung und Vollstreckung von Asylverfahren vereinbart. Allerdings liegt die Verantwortung über die Realisierung von Rückführungen bei den Ländern. Besonders in Ländern mit rot/grüner Regierungsverantwortung wurden Abschiebungen bislang nur sehr zögerlich vorgenommen. Hier muss sich dringend etwas ändern. Daher sollen Abschiebungen künftig nur noch drei Monate ausgesetzt werden können.

Neben zusätzlichen sechs Milliarden Euro des Bundes für die Unterstützung der Länder und Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung wurde auf dem Koalitionsgipfel auch beschlossen, die zulässige Aufenthaltshöchstdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen auf bis zu sechs Monate für alle Asylantragsteller zu verlängern. Für Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten soll dies bis zur Aufenthaltsbeendigung gelten. Zudem werden Fehlanreize, die unser Sozialsystem insbesondere für abgelehnte Asylsuchende setzt, abgebaut. Besonders in Erstaufnahmeeinrichtungen soll der Bargeldbedarf künftig so weit wie möglich durch Sachleistungen ersetzt und übrige Geldleistungen maximal ein Monat im Voraus ausgezahlt werden. Auch Sozialleistungen für vollziehbar Ausreisepflichtige werden auf ein Mindestmaß reduziert. Umfangreich aufgestockt werden hingegen die Personalstellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), um Asylverfahren schneller zu bearbeiten. Daneben werden in den kommenden drei Jahren 3.000 zusätzliche Stellen bei der Bundespolizei geschaffen. Entlastung soll auch die Einstufung von Montenegro, Albanien und dem Kosovo als sichere Herkunftsstaaten bringen. Hier bedarf es allerdings der Zustimmung der rot-grün regierten Länder im Bundesrat.

Wenn es um die erfolgreiche Integration von anerkannten und anspruchsberechtigten Flüchtlingen geht, dann spielt der Bildungshintergrund natürlich eine wesentliche Rolle. Sprache und Bildung sind unverzichtbar, um auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Darum wird der Bund die Mittel für Integrationskurse und die berufsbezogene Sprachförderung weiter aufstocken und mehr qualifiziertes Personal in den Jobcentern einstellen. In der Tat wird die Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt eine langwierige Aufgabe sein, die eine enge Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Industrie erfordert. Dennoch wird nicht jeder in kurzer Zeit eine Beschäftigung finden können.

Bezüglich der Gefahr, dass sich unter den Flüchtlingen mögliche Terroristen befinden können, muss natürlich sichergestellt werden, dass alle bislang unregistrierten Flüchtlinge nachträglich erfasst werden. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung u.a. die vorrübergehenden Grenzkontrollen eingeführt, um wieder zu einem geordneten verfahren zu kommen. Auch wenn es keine hundertprozentige Sicherheitsgarantie geben kann, gehe ich davon aus, dass die zuständigen Verfassungsschutz-, Sicherheits- und Ermittlungsbehörden ihre Arbeit machen und entsprechende Verdachtsfälle identifizieren.
Was die Pro-Kopf-Kosten für die Versorgung und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen betrifft, geht der Deutsche Landkreistag von jährlich rund 10.000 Euro aus. Dank der anhaltenden Konjunktur und der disziplinierten Haushaltspolitik der Bundesregierung haben wir die notwendigen Spielräume, um die Flüchtlingskosten ohne neue Schulden oder Steuererhöhungen zu finanzieren. So will Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble die Zusatzkosten mit Hilfe des Milliarden-Überschusses schultern, der durch die höheren Steuereinnahmen angefallen ist. Selbstverständlich muss es mittelfristig auch darum gehen, so vielen anerkannten Flüchtlingen wie möglich Zugang zum Arbeitsmarkt zu verschaffen und nicht berechtigte Antragsteller zeitnah zurückzuführen, um die Sozialsysteme zu entlasten.

Die Frage nach einer Beschlagnahme von privat genutzten Wohnräumen stellt sich nicht, da es dem Tübinger Oberbürgermeister um leerstehende bzw. ungenutzte Privathäuser ging. Der Schutz des Privateigentums ist im Grundgesetz verankert. Eine Beschlagnahme unterliegt damit extrem hohen rechtlichen Hürden, die sich nur mit einer akuten Notsituation begründen ließen. Eine solche Situation liegt trotz der bestehenden Belastungen in den Kommunen bei weitem nicht vor. Es gibt noch andere Alternativen, z.B. stellt der Bund seine Liegenschaften für die Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung und verstärkt den Sozialen Wohnungsbau.

Mit freundlichen Grüßen

Annette Widmann-Mauz MdB
Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Gesundheit

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