Frage an Annette Widmann-Mauz bezüglich Staat und Verwaltung

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Annette Widmann-Mauz
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Frage von Lars M. •

Frage an Annette Widmann-Mauz von Lars M. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

bei einer medizinischen Stichwortsuche präsentiert die Suchmaschine Google künftig die Antworten des Nationalen Gesundheitsportals gesund.bund.de in einem prominent hervorgehobenen Info-Kasten, teilt das Bundesgesundheitsministerium mit. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2020/4-quartal/bmg-google.html

Der Präsident des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Rudolf Thiemann, sagte: "Eine solche Verdrängung der privaten Presse durch ein staatliches Medienangebot auf einer digitalen Megaplattform ist ein einmaliger und neuartiger Angriff auf die Pressefreiheit." VDZ-Vizepräsident und Vorstand von Hubert Burda Media, Philipp Welte, ergänzte, die Kooperation versetze der freien journalistischen Gesundheitsinformation einen "schweren Schlag". "Das Ministerium deklassiert die freien marktwirtschaftlich organisierten Gesundheitsportale und setzt alle Mechanismen der freien Information und damit der freien Meinungsbildung in unserer Demokratie außer Kraft." https://www.heise.de/news/Gesundheitsinfos-Verlage-kritisieren-Kooperation-von-Bund-und-Google-4957530.html

Zur Kooperation mit Google insgesamt meinte Spahn, es sei nun einmal eine Tatsache, dass die große Mehrheit der Deutschen jeden Tag Google nutze.
https://www.heise.de/news/Gesundheitsinfos-Verlage-kritisieren-Kooperation-von-Bund-und-Google-4957530.html
Was schließen Sie, was sollen die Wähler aus dieser Aussage von Herrn Spahn schließen?

Planen Sie oder Ihre Partei Verwaltungsstrukturen wie z.b. die Ministerien oder die gesamte Bundesregierung mit diesem privatwirtschaftlichen Vorgehen schrittweise zu privatisieren und welche Gesellschaftsform ist für die zukünftge Firma geplant und welchen Anteil soll die Bundesrepublik und andere Staaten daran halten?

L. M.

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CDU

Sehr geehrter Herr Müller,
mit dem Nationalen Gesundheitsportal (NGP) erhalten Bürgerinnen und Bürger in Deutschland seit dem 1. September 2020 wissenschaftlich fundierte und neutrale Informationen rund um Fragen zur Gesundheit und zum Gesundheitswesen in digitaler Form. Die Inhalte des NGP sind eng begrenzt auf objektive Gesundheitsinformationen aus bestimmten, klar definierten Quellen. Das NGP ist kein presserechtliches Erzeugnis und bietet keine journalistisch gestalteten Beiträge. Zu den originären Aufgaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gehören auch die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit in Belangen der Gesundheit – zur Erfüllung dieser Aufgabe wurde das NGP entwickelt. Dahinter steht die Aufgabe und Kompetenz des BMG, objektive gesundheitsbezogene Informationen für die Bürgerinnen und Bürger in zeitgemäßer und verständlicher Form bereitzuhalten. Verschiedene Studien belegen zudem, dass eine Förderung und Stärkung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung erforderlich ist. Eine Kritik oder Benachteiligung privatwirtschaftlicher Presseerzeugnisse im Gesundheitsbereich ist damit aber nicht verbunden.
Die Informationen des NGP sind strukturiert aufgearbeitet und werden grundsätzlich allen Suchmaschinen nach Kriterien der Suchmaschinenoptimierung (SEO) zur Verfügung gestellt. Die Darstellung und Priorisierung der Informationen durch eine Suchmaschine erfolgt in der jeweils eigenen Verantwortung. Zwischen dem BMG und Google gibt es keine vertragliche Beziehung. Es gibt weder eine schriftliche noch eine mündliche Vereinbarung, die das BMG oder Google zu etwas verpflichten würde. So ist Google jederzeit frei, die Informationen aus dem NGP nicht mehr zu nutzen und stattdessen die Informationen eines anderen Portals in die sog. Infobox einzustellen. Aus diesem Grund besteht auch weder ein Eingriff in die Pressefreiheit noch liegen Verstöße gegen das europäische oder nationale Wettbewerbsrecht vor.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz MdB

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