Frage an Annette Widmann-Mauz bezüglich Gesundheit

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Annette Widmann-Mauz
CDU
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Frage von Sarah H. •

Frage an Annette Widmann-Mauz von Sarah H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

wir bereiten uns in der Schule im Moment auf eine Debatte über das neue Alkoholverbot für Jugendliche unter 18 Jahre vor. Ich vertrete Gesundheitspolitiker und würde mich daher sehr über ihre Meinung freuen, ob Sie dafür oder dagegen sind und welche Argumente Sie haben. Ich wäre Ihnen sehr Dankbar, meine Frage so schnell wie möglich zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Sarah Hille

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CDU

Sehr geehrte Frau Hille,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19. Mai 2008 indem Sie mich zu meiner Meinung über ein Alkoholverbot für Jugendliche unter 18 Jahren fragen. Gern möchte ich Ihnen hierzu meine Meinung mitteilen.

Alkohol in jeder Form stellt eine große Gefahr für Kinder und Jugendliche dar, weil er den Einstieg in eine Sucht bedeuten kann. Wichtig ist es deshalb, einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Alkoholkonsum zu gewährleisten. Dabei hat die Vorbildfunktion Erwachsener in ihrem Umgang mit Alkohol eine besondere Bedeutung für Kinder und Jugendliche.

In Deutschland gibt es eine ganze Reihe von Gesetzgebungen, die den Alkoholumgang von Kindern und Jugendlichen regeln. Allen voran steht das Jugendschutzgesetz, das besagt, dass an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren Brandwein und brandweinhaltige Getränke weder abgegeben werden, noch ihnen der Verzehr gestattet werden darf. Für andere alkoholische Getränke, wie zum Beispiel Bier und Wein, gelten diese Regelungen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Bei Zuwiderhandlungen können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Eine Ausnahme hiervon ist die Abgabe von Wein und Bier an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, wenn sie sich in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person befinden und mindestens 14 Jahre alt sind. Diese Ausnahme findet ihre Grundlage in dem im Grundgesetz verankerten Erziehungsprivileg der Eltern.

Das Gaststättengesetz regelt, dass mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer sein darf als das billigste alkoholische Getränk. Damit soll der finanzielle Anreiz zum Konsum von alkoholischen Getränken vor allem bei Jugendlichen gedämpft werden. Gleichzeitig sollen auch speziell Trunkenheitsfahrten nach Discothekenbesuchen eingeschränkt werden. Das Gaststättengesetz regelt auch, dass kein Alkohol an erkennbar Betrunkene ausgeschenkt werden darf.

2004 wurde mit dem Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums eine Sondersteuer auf alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) erhoben. Gleichzeitig wurden Aufklärungsmaßnahmen durchgeführt, um insbesondere den unter Jugendlichen stark angestiegenen Konsum von Alkopops zu vermindern. Im Jahr 2007 wurde darüber hinaus ein komplettes Alkoholverbot für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit verhängt. Dieses kann vor dem Hintergrund der steigenden Zahlen von schweren Unfällen nach Discothekenbesuchen nur begrüßt werden. Gerade jüngere Menschen mit wenig Fahrerfahrung haben häufig nicht die Möglichkeit die komplette Konsequenz ihres Handelns auch unter leichtem Alkoholeinfluss vollends zu übersehen. Das Risiko für die eigene aber auch für die Gesundheit anderer überwiegt hier vor anderen Rechten. Alle aufgeführten gesetzlichen Regelungen sollen dafür sorgen, einen geregelten Umgang mit Alkohol zu gewährleisten. Aus diesem Grund sehe ich nicht die Notwendigkeit eines darüber hinausgehenden generellen Alkoholverbots für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, sondern die strenge Einhaltung und Überwachung der bestehenden Gesetzeslage.

Ein Verbot könnte auch gegenteilige Auswirkungen haben, denn Verbote führen oft dazu, dass erst hierdurch das Interesse an einer in diesem Fall gesundheitsgefährdenden „Sache“ geschürt wird.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Annette Widmann-Mauz

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