Frage an Annette Widmann-Mauz bezüglich Gesundheit

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Annette Widmann-Mauz
CDU
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Frage von Astrid B. •

Frage an Annette Widmann-Mauz von Astrid B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

im Rahmen des KHRG haben die Psychotherapeuten in Ausbildung, die Psychotherapeutenkammern und Landes-/Bundesverbände immer wieder versucht, auf eine Verbesserung der finanziellen Situation während der in der Ausbildung vorgeschriebenen einneinhalbjähgiren praktischen Tätigkeit hinzuwirken. Leider war dies nicht von Erfolg gekrönt, und Anträge der Oppositionsfraktionen wurden, genauso wie vorhergehende Petitionen und Forderungen der Bundespsychotherapeutenkammer, abgelehnt.

Da bereits in Studien belegt ist, dass knapp 60 Prozent dieser Akademiker (die wohlgemerkt für den Beruf Psychotherapeut realistischerweise diese Ausbildung machen MÜSSEN) für ihre Arbeit nicht bezahlt werden, sondern dafür bezahlen müssen, ist uns ehrlicherweise nicht ersichtlich, warum hier seit 10 Jahren zugesehen wird. Es wurde ein Forschungsgutachten in Auftrag gegeben, ohne eine Übergangsregelung zu schaffen - damit ist diese Situation bereits drei Jahre aufrechterhalten worden, und wird, trotz eventuellem Eingreifen, auch noch mind. weitere drei Jahre aufrechterhalten werden.

Da wir so viel informieren, mit Verbänden, Kammern und Gewerkschaft zusammenarbeiten und immer mehr Fakten an Sie herantragen, die offensichtlich nicht zu konstruktiven Ergebnissen führen, sind wir - ehrlich gesagt - am Ende unseres Lateins. Was müssen wir tun, um Sie und ihre Fraktion dazu zu bewegen, diese Situation innerhalb des nächsten Jahres zu verbessern? Woran fehlt es Ihnen, um schnell handlungsfähig zu werden? Wie können wir helfen?

Mit einem freundlichen Gruß
Astrid Buba
Dipl.-Psych.

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CDU

Sehr geehrte Frau Buba,

wie ich Ihnen bereits per Mail am 11.12.2008 mitgeteilt habe, ist den Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion die finanziell belastende Situation der Psychotherapeuten in Ausbildung während der praktischen Tätigkeit bekannt. Meine Kollegen und ich haben uns in vielen politischen Gesprächen mit dem Thema vertraut gemacht und wir danken für die zusätzlichen umfangreichen Informationen.

Das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz ist nun bereits vor Weihnachten nach zweiter und dritter Lesung in seiner ursprünglichen Fassung verabschiedet worden. Eine Regelung Ihres Anliegens im Rahmen des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes wäre gesetzessystematisch leider nicht möglich gewesen.

Das Krankenhausfinanzierungsgesetz sieht bereits heute die Refinanzierung bestimmter Ausbildungsmehrkosten für die Krankenhäuser im Rahmen von Ausbildungsbudgets vor. Das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz bringt hier weitere Klarstellungen. Es bleibt allerdings bei der Beschränkung, dass sich die Finanzierung über Ausbildungsbudgets auf die Mehrkosten der praktischen Ausbildung zu bestimmten Gesundheitsberufen konzentriert. Die praktische Tätigkeit im Sinne des Psychotherapeutengesetzes fällt nicht unter diese Regelung. Die Einbeziehung der Psychotherapeuten in Ausbildung während ihrer praktischen Tätigkeit würde einen neuen Tatbestand schaffen.

Damit wird deutlich, dass es bei dem von Ihnen geschilderten Problem vielmehr darum gehen wird, die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dahingehend zu überprüfen, ob und in welchem Umfang sich das bisherige Konstrukt der praktischen Tätigkeit bewährt hat und inwieweit hier Anpassungsbedarf besteht.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein Forschungsgutachten in Auftrag gegeben, das sich mit dem Reformbedarf in diesem Bereich auseinandersetzt. Die Ergebnisse werden im Frühjahr vorliegen. Es wird dann zu entscheiden sein, mithilfe welcher Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen die Situation der Psychotherapeuten in Ausbildung nachhaltig verbessert und die Attraktivität des Berufs weiter gesteigert werden kann.
Die von Ihnen an mich herangetragenen Informationen und Anregungen zur Gestaltung einer Vergütungsregelung der Psychotherapeuten in Ausbildung sind deshalb keinesfalls umsonst. Vielmehr fließen Sie in die dann anstehenden Beratungen zu einer Änderung des Psychotherapeutengesetzes ein.

Die AG Gesundheit ist sich dabei der Dringlichkeit des Problems bewusst und wird eine schnelle Auswertung des Gutachtens anstreben und die Beratungen mit der nötigen Eile, aber auch mit der gebotenen Sorgfalt vorantreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Annette Widmann- Mauz

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