Frage an Annette Widmann-Mauz bezüglich Gesundheit

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Annette Widmann-Mauz
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Frage von Gabriele M. •

Frage an Annette Widmann-Mauz von Gabriele M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

vor kurzem war ich bei meiner Frauenärztin. Von ihr bekam ich die Auskunft, daß sie mir keine Überweisung zur Mammographie an einen niedergelassenen Radiologen, zu dem ich schon seit Jahren gehe und der mein vollstes Vertrauen hat, geben kann.

Ich möchte nun von Ihnen gerne wissen ob ich verpflichtetet bin hier in Tübingen zum Mammascreening zu gehen oder ob ich Falle einer Mammographie (mein Alter ist 57 Jahre) freie Arztwahl habe. Oder gibt es die bei uns nicht mehr?

Mit bestem Dank im voraus für eine Antwort von Ihnen

G. Maier

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Sehr geehrte Frau Maier,

haben Sie herzlichen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Mammographie-Screening. Gerne beantworte ich Ihre Frage:

Grundsätzlich gilt in Deutschland die freie Arztwahl, wobei bei gesetzlich krankenversicherten Patienten die Zulassung des Arztes als Vertragsarzt Leistungsvoraussetzung ist.

Bei der Mammographie ist von besonderer Wichtigkeit, dass durch eine hohe Qualität der Untersuchung eine erfolgreiche Brustkrebs-Früherkennung garantiert wird. Die Mammographie wird daher von speziell geschulten Fachkräften an streng kontrollierten, modernen Geräten durchgeführt.

Anlaufstelle für das Mammographie-Screening sind in der Regel spezielle Zentren, die sogenannten Screening-Einheiten, und nicht automatisch jede radiologische Praxis. Baden-Württemberg ist dabei in 10 Regionen eingeteilt. Tübingen bildet hierbei die Region 6. Neben den Mammographie-Einheiten steht allen teilnahmeberechtigten Frauen seit Mitte 2008 auch ein „Mammobil“ zur Verfügung. Diese mobile Screening-Station wird eingesetzt, um den Teilnehmerinnen auch eine wohnortnahe Vorsorgeuntersuchung zu ermöglichen.

Zur Teilnahme am Mammographie-Screening werden die Frauen der anspruchsberechtigten Altersgruppe (zwischen 50 und 69 Jahre) alle 2 Jahre automatisch durch die Zentrale Stelle Mammographie-Screening Baden- Württemberg schriftlich eingeladen, sodass eine Überweisung in Ihrem Fall zu einem Radiologen nicht nötig ist. Die Zentrale Stelle mit Sitz in Baden-Baden ist eine gemeinsame Einrichtung der Landesverbände Pro Familia, Krebsverband Baden-Württemberg und anderen, als auch der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden Württemberg. Die Einladung durch die Zentrale Stelle erfolgt auf Grundlage der Daten der amtlichen Melderegister. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen werden dabei selbstverständlich strengstens eingehalten.

Die am Screening teilnehmenden Ärzte stimmen die Einladungen mit der Zentralen Stelle ab und diese erstellt und versendet dann ein persönliches Einladungsschreiben mit einem Terminvorschlag und der Angabe der zuständigen Screening-Einheit, in der die Untersuchung dann erfolgen könnte. Die Nutzung dieses Angebots bleibt natürlich eine individuelle Entscheidung und basiert auf Freiwilligkeit.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen bezüglich der Mammographie beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Annette Widmann-Mauz

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