Frage an Annette Widmann-Mauz bezüglich Gesundheit

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Annette Widmann-Mauz
CDU
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Frage von Holger W. •

Frage an Annette Widmann-Mauz von Holger W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

da ich nicht will, dass meine Gesundheitsdaten irgendwo in irgendeinem Netz ständig hin- und her unterwegs sind und irgendwo auf irgendwelchen Server gespeichert werden, auf die dann viele Leute zugreifen werden können, lehne ich die elektronische Gesundheitskarte trotz Verschlüsselung ab. Und zwar aus Prinzip.

Ich halte meine Daten in unverschlüsselter Form im Aktenschrank meines Arztes für wesentlich besser geschützt, als in einem großen öffentlichen Honigtopf, der die Wespen magisch anzieht.

Hintergrund ist, dass

1.) mindestens der Hersteller der Karte und der Treuhänder, bei dem der "Ersatzschlüssel" hinterlegt werden soll, Angriffspunkte (auch seitens staatlicher Begehren) darstellen. Es genügte eine kleine Gesetzesänderung.

2.) Meine vollständige Akte bei jedem Arzt, den ich aufsuche und zum Einblick legitimiere, auch ausgedruckt werden kann.

Da ich mich offenbar nicht anders wehren kann, werde ich die Karte unbrauchbar machen, um zu verhindern, daß mein Arzt, der mich ohne Zweifel unter dem Vorwand der ganzheitlichen Medizin dazu nötigen wird, ihm meine ganze Akte zugänglich zu machen, daran zu hindern, gegen meinen Willen Daten über mich in das System einzugeben.

Außerdem möchte ich gar nicht, daß mein Arzt meine ganze Krankengeschichte einsehen kann. Ich vertraue auch einem Arzt nicht uneingeschränkt, der ist nämlich auch bloß ein Mensch.

Meine durchaus ernstgemeinte Fragen

a) Wenn meine elektronische Karte aus unerfindlichen Gründen immer wieder kaputt sein sollte, kann und darf mich der Arzt trotzdem behandeln? Wie wird das dann abgerechnet?

b) es ist vorgesehen, daß Daten in der elektronischen Karte und auf der Akte selbst vom Besitzer der Daten nicht eingesehen werden können, wohl aber vom Arzt. Welche Daten sind das und warum darf sie der Inhaber der Karte nicht sehen?

c) Hat der Inhaber der Karte die Möglichkeit, die gesamte elektronische Akte komplett und unwiderruflich zu löschen?

mfg H. Wiechmann

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CDU

Sehr geehrter Herr Wiechmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht die Datensicherheit bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte an erster Stelle. Von daher ist sicherzustellen, dass die Verfahren, die derzeit im Rahmen von Modellvorhaben getestet werden, sicher und datenschutzrechtlich den hohen Erwartungen und Anforderungen des Bürgers entsprechen. Ziel der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist die verbesserte Informationsplattform. Dabei ist alles zu tun, dass es nicht zum sog. „gläsernen Patienten“ kommt. Bei allen Bedenken, die immer wieder bezüglich der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte angesprochen werden, sind die erwarteten Vorteile für die Weiterentwicklung des deutschen Gesundheitswesens nicht außer Acht zu lassen. Zu nennen sind hier die verbesserte Zusammenarbeit der unterschiedlichen Leistungserbringer bei Behandlungsprozessen und die Qualitätsförderung der Behandlung sowie administrative Einsparungen.

Wir sehen es von zentraler Wichtigkeit an, dass die Mitbestimmung des Patienten gewahrt bleibt. Patienten haben nicht nur das Recht, die gespeicherten Daten zu lesen oder Ausdrucke einzusehen, sondern bestimmen auch, welche Daten gespeichert und für welchen Arzt oder Heilberuf zugänglich gemacht werden. Dies ist unserer Ansicht nach eine wesentliche Komponente für die Patientenrechte und den Datenschutz. Wir setzen uns für die größtmögliche Datensicherheit ein und verfolgen konstruktiv kritisch die Aktivitäten der Gemeinsamen Selbstverwaltung, die in der Gesellschaft gematik gebündelt sind.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Annette Widmann-Mauz MdB

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