Frage an Annette Widmann-Mauz bezüglich Gesundheit

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Annette Widmann-Mauz
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Frage von Holger W. •

Frage an Annette Widmann-Mauz von Holger W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

Sie haben meine Fragen [1] mit keinem Wort beantwortet:

http://www.abgeordnetenwatch.de/annette_widmann_mauz-650-5835--f172746.html#frage172746

Mit Ihrer Erlaubnis möchte ich sie daher erneut stellen:

a) Wenn meine elektronische Karte aus unerfindlichen Gründen immer wieder kaputt sein sollte, kann und darf mich der Arzt trotzdem behandeln? Wie wird das dann abgerechnet?

b) es ist vorgesehen, daß Daten in der elektronischen Karte und auf der Akte selbst vom Besitzer der Daten nicht eingesehen werden können, wohl aber vom Arzt. Welche Daten sind das und warum darf sie der Inhaber der Karte nicht sehen?

c) Hat der Inhaber der Karte die Möglichkeit, die gesamte elektronische Akte komplett und unwiderruflich zu löschen?

Entschuldigen Sie meine Hartnäckigkeit, aber wenn ich Fragen stellen, dann erwarte ich selbstverständlich auch Antworten darauf.

mfg H. Wiechchmann

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CDU

Sehr geehrter Herr Wiechmann,

zu Ihren Anfragen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist zu sagen, dass der Gesetzgeber hierbei nichts anderes als die Rahmenbedingungen vorgibt. Die Ausgestaltung von Einzelheiten und Funktionsweisen – im Rahmen der Gesetzesvorlage – obliegt der Gemeinsamen Selbstverwaltung der Krankenkassen und Ärzteschaft. Sie hat zu diesem Zweck die „gematik GmbH“ gegründet, welche für die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der eGK und ihrer Infrastruktur als Basis für Telematikanwendungen im Gesundheitswesen zuständig ist. Detaillierte Auskünfte auf ihre Fragen a) und c) sowie über die genauere Handhabung der eGK erhalten Sie aus diesem Grunde bei der gematik direkt unter www.gematik.de oder telefonisch unter 030 / 400 41-0.

Sehr gerne antworte ich nochmals auf Ihre Frage b) zur Dateneinsicht. Patienten haben das Recht, die gespeicherten Daten zu lesen oder Ausdrucke einzusehen. Darüber hinaus bestimmen die Patienten auch selbst, welche Daten gespeichert und für welchen Arzt oder Heilberuf sie zugänglich gemacht werden. Dies ist der Ansicht der Union nach eine wesentliche Komponente für die Patientenrechte und den Datenschutz. Daher setzen wir uns für die größtmögliche Datensicherheit ein und verfolgen konstruktiv kritisch die Aktivitäten der gematik GmbH.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Annette Widmann-Mauz MdB

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