Warum werden Verstümmelung an Tieren nicht konsequent verboten und bleiben in "Einzelfällen" und unter "bestimmten Voraussetzungen" erlaubt?

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Annika Klose
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Frage von Ansgard D. •

Warum werden Verstümmelung an Tieren nicht konsequent verboten und bleiben in "Einzelfällen" und unter "bestimmten Voraussetzungen" erlaubt?

Sehr geehrte Frau Klose,

ich hoffe sehr, dass Sie als Abgeordnete die Nachricht lesen und mir oder auch allen Interessierten meine Fragen beantworten.
Ich habe Ihre ausführliche Antwort zu Fragen in Bezug auf das Tierschutzgesetz gelesen.
Es macht mich traurig, dass die Antwort wie auch das Gesetz an sich in vielen Punkten sehr allgemein gehalten wird und ich mich als Leserin häufig frage, inwiefern hier nur eine Beschwichtigung oder echtes Handeln ermöglicht wird.

Besonders beschäftigt hat mich der Absatz, in dem Sie geschrieben haben, dass Eingriffe an Tieren in "Einzelfällen" und unter "bestimmten Voraussetzungen" weiterhin durchgeführt werden können. Jede einzelne dieser Eingriffe bedeutet Leid und Stress egal unter welchen Voraussetzungen. Es müsste konsequent eine Haltung durchgesetzt werden, die ohne diese Maßnahmen auskommt, wenn die Menschheit schon nicht auf Tierhaltung verzichten kann.

Danke für Ihren Einsatz in der Politik.

Viele Grüße,
Ansi D.

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Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Gesetzesreform zielt explizit darauf ab, Tiere flächendeckend konsequent vor Schmerzen, Leiden und Schäden zu schützen. Die von mir beschriebenen Einzelfälle umfassen dabei insbesondere Eingriffe, die medizinisch notwendig sind. In diesen Fällen muss entsprechend auch die hinreichende Betäubung der Tiere gewährleistet sein, sodass diese nicht unter diesem Eingriff leiden müssen. 

Zu diesem Bereich gehört beispielsweise das Schwanzkupieren von Schweinen. Dabei ist das routinemäßige Schwanzkupieren bei Schweinen in der EU seit 1994 verboten. Dennoch werden in Deutschland jährlich 95 Prozent der Schweine diesem Eingriff unterzogen. Hier besteht also großer Handlungsbedarf. Deshalb werden die Vorschriften im Tierschutzgesetz, die die Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot des Schwanzkupierens beim Schwein umsetzen und den Vollzug regeln, angepasst und konkretisiert.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen verdeutlichen, was unter die angesprochenen Einzelfälle zählen soll. Abschließend möchte ich mich nochmal für Ihre Nachricht bedanken, da mir der Austausch mit den Bürger:innen sehr wichtig ist und ich diesen als sehr wertvoll empfinde.

Mit freundlichen Grüßen

Annika Klose

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