Welche gesetzliche Absicherung soll gewährleisten, dass die geplante Kapitalrente zusätzlich zu einem dauerhaft gesicherten Rentenniveau von 48 Prozent aus der umlagefinanzierten Rente gezahlt wird un

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Annika Klose
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Frage von Thomas R. •

Welche gesetzliche Absicherung soll gewährleisten, dass die geplante Kapitalrente zusätzlich zu einem dauerhaft gesicherten Rentenniveau von 48 Prozent aus der umlagefinanzierten Rente gezahlt wird un

Sehr geehrte Frau Klose,

Für die geplante Kapitalrente sollen Beschäftigte und Arbeitgeber zusätzlich insgesamt zwei Prozent des Bruttolohns aufbringen. Das Rentenniveau der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente ist jedoch nur bis 2031 bei mindestens 48 Prozent abgesichert. Nach meinem Verständnis sollen diese 48 Prozent künftig durch die umlagefinanzierte Rente und die Kapitalrente zusammen erreicht werden.

Damit könnten die zusätzlichen Beiträge ab 2032 lediglich ein sinkendes Niveau der umlagefinanzierten Rente ausgleichen, statt die Altersversorgung gegenüber dem bisherigen Sicherungsniveau zu verbessern. Die Bezeichnung als zusätzliche Rente erscheint mir deshalb erklärungsbedürftig.

Ich möchte wissen, ob Sie sich für eine dauerhafte Sicherung der 48 Prozent allein aus der umlagefinanzierten Rente auch nach 2031 einsetzen, sodass die Kapitalrente tatsächlich darüber hinausgeht. Falls nicht: Warum halten Sie zusätzliche Pflichtbeiträge für gerechtfertigt, wenn diese zunächst nur

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement bei diesem wichtigen Thema.

Zunächst freue ich mich, dass wir mit den Vorschlägen der Alterssicherungskommission (ASK) ein stimmiges Gesamtpaket schnüren konnten. Mit einer vollständigen Umsetzung erreichen wir wichtige Fortschritte für unser gemeinsames Alterssicherungssystem. Gleichzeitig möchte ich betonen, dass dieses Ergebnis nur möglich war, weil alle Seiten Kompromisse eingegangen sind. Umso erfreulicher ist es, dass wir am Ende dennoch eine einstimmige Einigung erzielen konnten. 

Mit Blick auf die Kapitalrente will ich betonen, dass diese lediglich eine Ergänzung darstellen und keinen Teil des bisherigen umlagefinanzierten Systems ersetzen soll. Der Übergangsfaktor soll das Rentenniveau auch im Zugang stabil halten, bis die Kapitalrente die ersten Renditen erzeugt und auch in einem negativen Szenario das Rentenniveau absichern.

Zusammen mit den weiteren Vorschlägen der ASK erreichen wir für alle Versicherten ein höheres Rentenniveau als nach geltendem Recht, wovon insbesondere die jüngeren Generationen profitieren werden. Aber auch in den ersten Jahren nach 2031 zeigen wissenschaftliche Prognosen, mit welchen wir in der Kommission gearbeitet haben, dass wir mit den anvisierten Maßnahmen ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent halten werden können. Perspektivisch soll das Zugangsrentenniveau auch wieder über 48 Prozent steigen. 

Das politische Ziel ist nach wie vor, die Maßnahmenvorschläge der Kommission umfänglich umzusetzen. Aktuell warten wir von Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales noch auf einen konkreten Gesetzesentwurf zur konkreten Umsetzung der Rentenreform. Auf dieser Basis wird dann die parlamentarische Beratung erfolgen. In jedem Fall werden wir als SPD hinwirken, dass mit diesen Reformvorhaben zukünftig eine auskömmliche Gesetzliche Rente als zentrale Säule für die Alterssicherung abgesichert wird. Hierzu zählt, dass das Rentenniveau nicht unter die aktuelle Grenze fällt.

Abschließend möchte ich mich nochmal für Ihre Nachricht bedanken. Mir liegt der Austausch mit engagierten Menschen immer sehr am Herzen und ich betrachte diesen als Bereicherung für meine parlamentarische Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Annika Klose

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