Wo ist das fachliche Gutachten, dass die 100,000 Euro Grenze für Elternunterhalt nach §94 SGB XII keine außerordentliche finanzielle und sozialpolitische Belastung der Betroffenen darstellt?

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Frage von Petra S. •

Wo ist das fachliche Gutachten, dass die 100,000 Euro Grenze für Elternunterhalt nach §94 SGB XII keine außerordentliche finanzielle und sozialpolitische Belastung der Betroffenen darstellt?

Sehr geehrte Frau Klose, ihr Parteikollege Hubertus Heil hat leider Schwierigkeiten faktische Fragen zu beantworten. Vielleicht können Sie hier weiterhelfen? Herr Heil wiederholt immer wieder die Aussage, dass für die Betroffenen, welche Elternunterhalt nach §94 SGB XII zahlen müssen, dieses keine außerordentliche finanzielle und sozialpolitische Belastung darstellen würde. Es wurde von Roland S. vom 02.08.2023 die Frage nach der Faktengrundlage für diese Aussage gesucht - aber er hat keine bekommen. Auch ich höre immer, dass der Elternunterhalt doch keine außerordentliche finanzielle und sozialpolitische darstellt für die sogenannten Besserverdienende. Ich möchte auch gerne wissen, wie die Bundesregierung und verantwortlichen Abgeordnete zu solchen Aussagen kommen - denn diese sind falsch! Ohne ein Gutachten ist die 00,000 Euro Grenze für Elternunterhalt nach §94 SGB XII eine rein populistische Grenze und muss umgehend abgeschafft werden.

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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Für die Beantwortung Ihrer Frage möchte ich auf eine Antwort des Bundesministers Hubertus Heil verweisen, welche Sie unter folgendem Link finden können: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hubertus-heil/fragen-antworten/finden-sie-die-aktuellen-regeln-zum-elternunterhalt-wirklich-vollumfaenglich-gerecht

Die Grenze von 100.000 Euro wurde anhand der vorhandenen Rechtssicherheit ausgewählt, da diese hier bereits seit mehreren Jahren Bestand hatte. Zudem müssen wir feststellen, dass die vorhandenen Mittel innerhalb der Pflegeversicherung sehr begrenzt sind. Daher wurde damals beschlossen, die Regelungen des Elternunterhalts nach dem Solidarprinzip zu gestalten. So verfügt nur ein gewisser Teil der Menschen über ein Einkommen von über 100.000 Euro, wobei die Übernahme des Elternunterhaltes durch diese Menschen individuell angemessen, zumutbar und verhältnismäßig ist. Dieses Vorgehen empfinde ich vor dem Hintergrund begrenzter Mittel als richtig und sehe hier keinen Handlungsbedarf.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Positionierung verdeutlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Annika Klose

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