Meine Fraktion und ich nehmen Ihre Bedenken sehr ernst und wir können Ihre Verunsicherung und Ihren Unmut nachvollziehen. Für uns ist klar, dass dies kein gutes Signal für die Betroffenen und ihre konkrete psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist. Allerdings muss ich auch betonen, dass die politischen Handlungsmöglichkeiten in dieser Frage sehr begrenzt sind.
Bei der Beurteilung, ob die Bezüge angemessen sind, hat der Staat einen großen Entscheidungsspielraum.
Uns als SPD ist es wichtig, die Wertschätzung für die wichtigen Aufgaben, die Beamt:innen leisten, in den Beamtenbezügen widerzuspiegeln und die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts effektiv umzusetzen. Dieses Vorhaben werden wir nun im aktiven Gesetzgebungsprozess angehen.
Bis zur Mitte dieses Jahres sollen entsprechende Ergebnisse gemeinsam erzielt werden.
Wie ich bereits in meiner vorherigen Nachricht beschrieben habe, sehe ich aktuell keinen politischen Handlungsbedarf, zumal diese Regelung rechtlich bereits mehrfach überprüft wurde. Ich hoffe auf Ihr Verständnis.
Bis zur Mitte dieses Jahres sollen entsprechende Ergebnisse gemeinsam erzielt werden. Dabei möchte ich den Ergebnissen der Kommission nicht vorweggreifen.
