Frage an Ansgar Heveling bezüglich Finanzen

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Ansgar Heveling
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Frage von Julian R. •

Frage an Ansgar Heveling von Julian R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Heveling,

im Kandidatencheck schreiben Sie in Ihrer Begründung zu These 6, dass CD-Käufe auf Dauer kein guter Weg seien und bedauern, dass das geplante Doppelbesteuerungsabkommen aufgrund des Vetos im Bundesrat nicht zustande gekommen ist.

In diesem Zusammenhang hat u.a. die Frankfurter Rundschau schon am 23.09.2011 geschrieben:

„Der Schweiz ist ein großer Coup gelungen. In einer ersten Analyse des Vertragstextes haben Steuerexperten herausgefunden, dass Steuerhinterzieher auch weiterhin ihr Geld vor dem deutschen Fiskus verstecken können und so der vereinbarten einmaligen Abschlagszahlung und der künftigen Abgeltungssteuer entgehen können. So erfasse das Abkommen bestimmte Liechtensteiner Stiftungen mit Konten in der Schweiz nicht, die gerade von Steuerbetrügern häufig genutzt werden. Die Umwandlung eines Personenkontos in eine Stiftung erfolgt in wenigen Minuten, die entsprechenden Formulare liegen in einer Schweizer Bank immer griffbereit in der Schublade.“

Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie fragen, ob Sie das von Frau Merkel ausgehandelte Doppelbesteuerungsabkommen immer noch als den richtigen Weg bezeichnen würden, um Steuergerechtigkeit zu erreichen?

Freundliche Grüße

Julian Rüsing

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Sehr geehrter Herr Rüsing,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz, auf die ich heute gerne zurückkommen möchte.

In erster Linie muss es darum gehen, deutsche Steueransprüche weltweit durchzusetzen und Steuerhinterziehung zu erschweren. Vor diesem Hintergrund erarbeitet das Bundesfinanzministerium mit anderen Staaten und internationalen Organisationen Doppelbesteuerungsabkommen. In der laufenden Wahlperiode sind 36 dieser bilateralen Abkommen abgeschlossen worden.

Das Steuerabkommen mit der Schweiz wäre insofern ein grundlegender Systemwechsel gewesen, als dass es erstmals die umfassende Durchsetzung deutscher Steueransprüche in der Schweiz erlaubt hätte. CD-Käufe sind – wie sie meiner Antwort zu These 6 bereits entnehmen konnten – auf Dauer nicht der richtige Weg. Ferner sind Fahndungserfolge mäßig, weil immer nur Einzelne erwischt werden und eben nicht jeder Deutsche, der sein Geld in die Schweiz bringt, besteuert wird.

Das Steuerabkommen sah sowohl eine Regelung der Altfälle, als auch eine Regelung für die Zukunft vor. Mit Scheitern des Abkommens haben wir nun auch die Möglichkeit verloren, diejenigen Vermögen zu besteuern, für die die deutschen Steuerforderungen längst verjährt sind.

Zu dem von Ihnen zitierten Artikel aus der Frankfurter Rundschau möchte ich einwenden, dass bislang die Zahl der sogenannten Abschleicher erwiesenermaßen praktisch zu vernachlässigen ist.

Auf dem Weg zu einer flächendeckenden Verbesserung der Durchsetzung deutscher Steueransprüche wäre das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz sicherlich ein weiterer Schritt gewesen. Die Austrocknung von Steueroasen und die Verbesserung des internationalen Informationsaustausches sind in meinen Augen wichtige und notwendige Punkte im Kontext einer gerechten Steuerpolitik, gerade auch hinsichtlich der Tatsache, dass viele ehrliche Bürgerinnen und Bürger gewissenhaft Ihre Steuern abgeben.

Mit freundlichen Grüßen

Ansgar Heveling MdB

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