Frage an Ansgar Heveling bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Ansgar Heveling
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Frage an Ansgar Heveling von Coradin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Abgeordneter,

seit 2006 ist das Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene in Kraft und noch immer tun sich Behörden schwer mit seiner Anwendung. Dabei fällt auf, dass gerade die Bundestagsverwaltung als Behörde des Verfassungsorgans, die das Gesetz erlassen hat, immer wieder in Streit mit dem Bürger tritt und von den Verwaltungsgerichten aufgehoben wird.

Alle zwei Jahre legt die Informationsfreiheitsbeauftragte ihren Bericht dem Deutschen Bundestag vor.
1. Bericht: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/134/13401.html
2. Bericht: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/258/25843.html
3. Bericht: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/444/44418.html
4. Bericht: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/597/59757.html
5. Bericht: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/750/75095.html
Dabei fällt auf, dass die Berichte im Bundestag nicht diskutiert und an den Innenausschuss verwiesen werden. Über die weiterhin bestehenden Missstände in der Gesetzesanwendung wird somit nicht gesprochen und der Verwaltung auch gezeigt, dass das Parlament die Missbräuche der Auskunftsverweigerungs zu beseitigen.

Wieso hat der Innenausschuss sich mit diesen Berichten nur pro forma befasst, und die Berichte ohne weitere Diskussion oder mittels Anhörung sachverständiger Personen (auch aus den Behörden) diskutiert, wie dies weiterentwickelt werden kann?
Wo ist aus Ihrer Sicht ein Nachbesserungsbedarf?

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