Frage an Anton Hofreiter bezüglich Recht

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Anton Hofreiter
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Harald W. •

Frage an Anton Hofreiter von Harald W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Hofreiter,

die "Groko" hat das Asylpaket II beschlossen.

Was haben die Grünen eigentlich dagegen?
Dem TV-Sender N24 habe ich entnommen, daß Sie das Asylpaket II der UN vorlegen wollen.
Warum tun Sie das und was erwarten Sie von der UN?

Mit freundlichen Grüßen

H. Wechter

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Wechter,

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wird ein Paket, in dem der Wert der Familie massiv infrage gestellt, Integration behindert und die Betroffenen massiv verunsichert werden, nur ablehnen können. Unzählige Helferinnen und Helfer warnen zurecht davor, genau wie Kirchen, Wohlfahrtsverbände und auch öffentlich Beschäftigte.

Das Familiennachzugsrecht von subsidiär Schutzberechtigten soll eingeschränkt werden. D.h., Personen, die aufgrund von drohender Folter, Todesstrafe oder aufgrund eines innerstaatlichen Konflikts nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können und daher eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, dürfen erst nach zwei Jahren einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Die Regelung soll auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gelten, wenngleich Ausnahmen in sogenannten „humanitären Einzelfällen“ möglich gemacht werden sollen. Damit wird jedoch Willkür und Zufall zum entscheidenden Moment bei der Klärung über den Nachzug der Eltern von subsidiär schutzberechtigte minderjährige Flüchtlinge. Die Wartezeit von zwei Jahren wird die Familienangehörigen in die Schlepperboote drängen und hält Flüchtlinge, die ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, innerlich und äußerlich davon ab, hier wirklich anzukommen.

Weitgehend unbemerkt von der öffentlichen Diskussion werden auch die Regelungen für Flüchtlinge verschärft, die aufgrund einer Erkrankung nicht zurückgeschoben werden können. So ist geplant, auch Menschen in ihre Herkunftsländer abzuschieben, wenn eine Behandlung dort grundsätzlich möglich erscheint - unabhängig davon, ob die Abgeschobenen tatsächlich Zugang zu einer Behandlungsmöglichkeit haben. Und es werden die Regelungen für die Begutachtung von Krankheiten verschärft, so dass psychotherapeutische Gutachten zukünftig faktisch nicht mehr berücksichtigt werden müssen. Viele Flüchtlinge leiden aber unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), die nur von entsprechend qualifizierten und erfahren Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten diagnostiziert werden kann. Diese Regelung kann zur Folge haben, dass traumatisierte Flüchtlinge ohne Chance auf eine angemessene Behandlung zukünftig abgeschoben werden. Dies widerspricht jeglichen Grund- und Menschenrechten.

Mit freundlichen Grüßen

Team Dr. Anton Hofreiter MdB

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