Frage an Armin Schuster bezüglich Recht

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Armin Schuster
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Frage von Richard R. •

Frage an Armin Schuster von Richard R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schuster,

in der Welt vom 17.02.19 (News unter Deutschland Migration) war zu lesen, dass jeder dritte Abgeschobene wieder nach Deutschland einreist. Lt. Sicherheitskreisen in BaWü reisen zwischen einem Drittel und der Hälfte wieder ein. Dies ergebe sich aus den Erfahrungs und Schätzwerten in den Ausländerbehörden.
Frage an die Politik: Ist das richtig ? Warum gibt es keine Statistik hierzu?
Milos Zeman, tschechischer Präsident, sagte in 2015: "Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass, dann haben Sie das Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert."
Illegale Einwanderer werden zu "Flüchtlingen" oder "Schutzsuchende" umbenannt. Asylbewerber sind im Rahmen des Verfahrens zu keinerlei Mitwirkung verpflichtet. Falsche Angaben zum Alter, zum Asylgrund, Mehrfachidentitäten, in D begangene Strafttaten. Urlaub im Land, in dem man verfolgt wird, ist folgenlos usw. So langsam glaube ich, wir leben in einer Bananenrepublik. Spinnen wir ?
Der Steuerzahler zahlt ja alles.
Ich werde bei den nächsten Wahlen umdenken. Auch mein Verein denkt geschlossen so.
Bitte um Stellungnahme.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
R. R.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 17. Februar 2019.

Seit dem September 2015, als Deutschland aus einer humanitären Sondersituation heraus die Grenzen öffnete, hat der Gesetzgeber eine Fülle von Gesetzesverschärfungen und Maßnahmen verabschiedet, um den möglichen Missbrauch von Asylanträgen zu verfolgen und ahnden zu können. Durch die Überlastung des deutschen Asylsystems hat sich über eine kurze Zeitspanne eine Situation ergeben, die unübersichtlich erschien und der sich eine Gruppe innerhalb der CDU, der ich angehörte, mit Vorschlägen zur Ordnung und Steuerung der Migrationsströme im Jahr 2015 entgegengestellt hat.

Im Folgenden möchte ich Ihnen die Maßnahmen, die ergriffen wurden, aufzeigen, um dem generellen Eindruck entgegenzutreten, dass die Politik sich nicht den Herausforderungen stellen würde:

Asylpaket I

- Das Asylverfahren wurde beschleunigt.
- Vorrang von Sach- vor Geldleistungen in Erstaufnahmeeinrichtungen.
- Abschiebungen werden grundsätzlich nicht mehr angekündigt.
- Verschärfung der Strafbarkeit von Schleusern.
- Änderungen im Baurecht erleichtern Unterbringung von Asylbewerbern.

Asylpaket II
- Einschränkung des Familiennachzugs für bestimmte Gruppen.
- Aufbau von Aufnahmezentren zur Verfahrensbeschleunigung für Migranten ohne Bleibeperspektive.
- Leistungsbezug nur am Zuweisungsort.
- Einschränkung der Abschiebehindernisse aus gesundheitlichen Gründen.

Verbesserung der Verfahrensabläufe

- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) arbeitet effektiver: Das Amt hat im Jahr 2016 knapp 700.000 Asylanträge und im Jahr 2017 gut 600.000 Asylanträge entschieden. In den Monaten Januar bis Oktober 2018 sind rund 187.000 Entscheidungen hinzugekommen. Die Antragsrückstände sind weitgehend abgebaut. Die Bearbeitungsdauer von Neuverfahren beträgt seit 2017 nur noch etwa drei Monate.
- Die Zahl der Mitarbeiter des BAMF wurde massiv erhöht: von weniger als 3.000 Personen im Herbst 2015 auf aktuell über 7.000 Personen. Mit dem Haushaltsgesetz 2018 wurden für das BAMF zusätzliche 1.650 Stellen beschlossen, im Haushalt 2019 nochmals weitere 313 Stellen.
- Neuer fälschungssicherer Flüchtlingsausweis ermöglicht eine zentrale Datenerfassung. Er ist Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen.
- Flüchtlinge werden grenznah registriert und erkennungsdienstlich behandelt. Hunderttausende Registrierungen wurden nachgeholt.
- Datenaustausch der Behörden erleichtert Steuerung von Aufnahme und Integration.
- Gesetzliche Mitwirkungspflichten anerkannter Asylbewerber in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren erweitern Entscheidungsbasis des BAMF bei der Überprüfung der Anerkennungsbescheide.

Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten durch den Bundestag - die GRÜNEN blockieren die Einstufung der Maghreb-Staaten im Bundesrat!

- Gesetzliche Vermutung, dass Anträge von Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsländern unbegründet sind, beschleunigt Verfahren.
- Einstufung der Westbalkan-Staaten als sichere Herkunftsländer führte zu deutlichem Rückgang der Zuwanderung von dort.
- Bundestagsbeschluss zur Erweiterung der Liste um Marokko, Algerien und Tunesien wurde 2017 von den Grünen im Bundesrat zu Fall gebracht. Am 8. November 2018 hat der Bundestag in erster Lesung erneut über einen Gesetzentwurf beraten, der die Liste der sicheren Herkunftsstaaten um die Maghreb-Staaten sowie Georgien erweitern soll.
- Marokko, Algerien und Tunesien haben bessere Zusammenarbeit bei der Rückübernahme ihrer Staatsbürger zugesagt. Erste Erfolge sind sichtbar.

Verschärfung des Ausweisungsrechts

- Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge können bei Straftaten gegen bestimmte Rechtsgüter (z.B. körperliche Unversehrtheit, sexuelle Selbstbestimmung, Eigentum) bereits ab einer Verurteilung zu einem Jahr Freiheitsstrafe - selbst auf Bewährung - vom Schutz ausgeschlossen werden.
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informiert die Staatsanwaltschaft frühzeitig über Straftaten.
- Ausländer, die eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen oder ihre Identität verschleiern, können leichter abgeschoben werden.
- Hürden für Abschiebungen wurden gesenkt. Von 2015 bis 2017 haben mindestens 190.000 Migranten Deutschland wieder verlassen, etwa 120.000 davon freiwillig.

Bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht

- Residenzpflicht für diejenigen, die über ihre Identität täuschen oder die Mitwirkung verweigern, wurde eingeführt.
- Gefährliche Ausreisepflichtige können mittels elektronischer Fußfessel überwacht und unter geringeren Voraussetzungen in Abschiebungshaft genommen werden.
- Verbesserung der Sanktionierung von Schutzberechtigten bei Heimatreisen in ihren Verfolgerstaat.

Integrationsgesetz setzt auf Fördern und Fordern

- Geduldete erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Bleiberecht für die Dauer einer Berufsausbildung, Verzicht auf Vorrangprüfung in bestimmten Regionen.
- Mehr Integrationskurse.
- Erleichterte Niederlassungserlaubnis bei nachweislich erbrachten Integrationsleistungen.
- Leistungskürzung bei Ablehnung von Integrationsmaßnahmen oder Mitwirkungspflichten.
- Wohnsitzzuweisung zur Vermeidung von Problemen in Ballungszentren.

Neugestaltung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten

- Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten seit August 2018, um Überforderung der Kommunen zu vermeiden.
- Behörden können aus humanitären Gründen bis zu 1.000 engen Familienangehörigen pro Monat den Nachzug gestatten; dabei sind Kindeswohl und Integrationsleistungen besonders zu berücksichtigen.

Ausblick

Aus Sicht der Union muss die Zahl der illegal nach Deutschland einreisenden Menschen weiter reduziert werden. Auf Drängen der Union haben CDU, CSU und SPD daher im Koalitionsvertrag zusätzliche Maßnahmen vereinbart, damit die Zuwanderungszahlen (ohne Erwerbsmigration) die Spanne von 180.000 bis 220.000 Personen pro Jahr nicht übersteigen.

Um die Einhaltung dieses Rahmens zu sichern, soll künftig insbesondere

- das Asylverfahren aller neu Ankommenden in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungszentren (sogenannte AnKER-Zentren) gebündelt werden. Die Asylbewerber sollen dort bis zur Entscheidung ihres Antrages verbleiben, die ausländerrechtlichen Entscheidungen werden dort getroffen. Abgelehnte Asylbewerber sollen direkt aus diesen Einrichtungen zurückgeführt werden. In Bayern, Sachsen und dem Saarland haben die ersten AnKER-Zentren ihre Arbeit aufgenommen.
- Außerdem soll Frontex zu einer echten Grenzschutzpolizei weiterentwickelt werden; bis der EU-Außengrenzschutz gewährleistet ist, sind Binnengrenzkontrollen vertretbar.

Anfang Juli 2018 haben sich die Koalitionsparteien zudem darauf verständigt, die Zuständigkeitsprüfungen und, bei Unzuständigkeit, die Überstellungen nach der Dublin-Verordnung auf der Grundlage von Verwaltungsabkommen zu beschleunigen. An der deutsch-österreichischen Grenze ist für Asylsuchende, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Antrag gestellt haben, ein 48-Stunden-Transitverfahren eingeführt worden, das - ebenfalls auf der Grundlage von bilateralen Abkommen - die direkte Zurückweisung in diesen Staat erlaubt.

Auf dem Europäischen Rat Ende Juni 2018 haben die EU-Staats- und Regierungschefs umfassende Maßnahmen zur Eindämmung der illegalen Migration beschlossen. Dazu zählen unter anderem

- die Schaffung von Aufnahmeeinrichtungen in Nordafrika für aus Seenot gerettete Menschen und
- der Aufbau kontrollierter Zentren in den Mitgliedstaaten an der südlichen Außengrenze, in denen der Schutzbedarf geprüft wird. Schutzbedürftige Menschen sollen - auf freiwilliger Basis - von anderen Mitgliedstaaten übernommen, nicht schutzbedürftige Personen möglichst unmittelbar in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden.

Weitere notwendige Schritte enthält der von Bundesinnenminister Seehofer erarbeitete "Masterplan Migration" in den Handlungsfeldern Herkunftsländer (z.B. Schaffung verbesserter Rahmenbedingungen für private Investitionen), Transitländer (z.B. finanzielle Unterstützung, Schulung im Grenzmanagement), Europäische Union (z.B. Stärkung des EU-Außengrenzschutzes und Verabschiedung eines krisenfesten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems) und Inland (z.B. intensive Schleierfahndung, Optimierung und Qualitätssteigerung der Asylverfahren; verstärkte Bekämpfung von Asylmissbrauch, insbesondere automatisches Ende des Asylverfahrens bei Heimataufenthalten von Asylbewerbern).