Warum liegt das Grundstück Ecke Reeperbahn/Hein-Hoyer-Straße noch immer brach?

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Arne Platzbecker
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Frage von Vikram S. •

Warum liegt das Grundstück Ecke Reeperbahn/Hein-Hoyer-Straße noch immer brach?

Sehr geehrter Herr Platzbecker,

ich möchte mich hiermit erkundigen, wie es sein kann, dass das in der Frage beschriebene Grundstück schon so lange brach liegt. Gerade beim derzeitigen Wohnraummangel kommt der Eigentümer der Verpflichtung, die mit dem Grundstück laut Grundgesetz einher geht, nicht nach. Insbesondere beim ständigen Wohnraummangel ist es einfach nur zynisch, das Grundstück im Herzen des Stadtteils nicht zu nutzen. Ferner ist die Baustelle, die seit Jahren (!) unverändert ist, ein permanentes Verkehrshindernis. Wenn man als Privatmensch umziehen will, ist ein einfaches Halteverbotsschild für den eigenen Umzugswagen mit empfindlichen Kosten verbunden. Wie kann es sein, dass man als Unternehmer eine dermaßen wichtige Straße so lange teilsperren lassen kann? Wenn ein Umzug für einen Tag schon dreistellige Kosten verursacht, muss die zuständige Behörde für die Größenordnung dieser Sperre doch sicherlich kalendertägliche Gebühren im hohen vierstelligen Bereich verlangen oder?

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Sehr geehrter Herr Vikram S.,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht und das Ansprechen Ihrer Bedenken bezüglich des Grundstücks an der Reeperbahn Ecke Hein-Hoyer-Straße. Ich kann Ihren Ärger angesichts der ungenutzten Fläche mitten im Stadtteil sehr gut nachvollziehen.

 

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass weder die Stadt noch eine ihrer öffentlichen Unternehmungen Eigentümerin des Grundstücks oder Bauherrin ist. Daher kann ich Ihnen die genauen Hintergründe des scheinbaren Stillstands bei diesem Projekt nicht erklären. In der Presse gibt es diverse Spekulationen zu diesem Grundstück und dem Projekt, aber mehr kann ich Ihnen dazu auch nicht sagen. Ich halte es zudem nicht für hilfreich, mich an öffentlichen Spekulationen zu beteiligen.

 

Was den sehr überschaubaren Baufortschritt betrifft, so gibt es rechtlich keine Möglichkeit, hier einzugreifen und eine Fertigstellung behördlich anzuordnen. Es existieren lediglich Regelungen, die den Baubeginn betreffen: Nach Erteilung einer Baugenehmigung muss in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist mit dem Bau begonnen werden, die meist drei Jahre beträgt. Wenn innerhalb dieser Zeit nicht mit dem Bau begonnen wird, verliert die Baugenehmigung meist ihre Gültigkeit. Eine gesetzlich definierte Frist für die Fertigstellung eines Bauvorhabens gibt es jedoch nicht. Der Gesetzgeber nimmt hier Rücksicht auf die Tatsache, dass ein Bauprojekt von vielen Faktoren abhängt, einschließlich bautechnischer Herausforderungen, finanzieller Probleme oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse.

 

Was die umfangreiche Baustellenabsperrung betrifft, so stimme ich Ihnen vollkommen zu. Dieses Verhalten sollte nicht durch eine ausgedehnte Genehmigung für die Sperrung der Straße belohnt werden. Ich habe diese Angelegenheit bereits an meine zuständigen Kolleginnen und Kollegen in der Bezirksfraktion weitergeleitet. Bitte melden Sie sich gerne bei mir oder direkt in meinem Büro in der Clemens-Schultz-Straße 45 (moin@arne-platzbecker.de), damit ich Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten kann.

 

Für weitere Fragen oder Anregungen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Arne Platzbecker

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