Würde zum Schutz bester Agrarflächen die neue VwV Boden als mögliche gesetzliche Grundlage dienen und diese in die Stufe mit hoher Bedeutung einordnen, bzw. als Vorrangflur in die Regionalplanung?

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Arnulf Freiherr von Eyb
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Frage von Rolf K. •

Würde zum Schutz bester Agrarflächen die neue VwV Boden als mögliche gesetzliche Grundlage dienen und diese in die Stufe mit hoher Bedeutung einordnen, bzw. als Vorrangflur in die Regionalplanung?

Wie lässt sich der zunehmende Flächenfraß stoppen?
Am 1.4. trat die neue Verw.-Vorschrift „VwV Standortseignungskartierung und Bodenbilanz“ in Kraft. In der Regional- und Bauleitplanung haben selbst die besten Agrarflächen bisher lediglich eine mittlere Bedeutung mit der Begründung, dass es dafür keine gesetzliche Schutzkategorie gibt.
Gebiete für Landwirtschaft werden lediglich als Vorbehaltsgebiete eingeordnet. Hier haben andere raumbedeutsame Nutzungen bei der Abwägung ein besonderes Gewicht. Gebiete für Landwirtschaft können also „wegabgewogen“ werden. Anders bei Vorranggebieten: hier sind andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen. Dann handelt es sich um Ziele der Regionalplanung, also um verbindliche Vorgaben. Bauleitpläne sind diesen Zielen anzupassen. Würden die besten Agrarflächen der Vorrangflur in der Regionalplanung als Vorranggebiete festgelegt, wären sie damit Ziele der Regionalplanung und könnten damit als verbindliche Vorgaben nicht mehr „wegabgewogen“ werden.

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Sehr geehrter Herr K.,

zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage. Unsere nicht bebauten Flächen sind eine wertvolle Ressource, über deren Nutzung wir bewusst und in sorgfältiger Abwägung entscheiden sollten. Die gilt ganz besonders auch für hochwertige Agrarflächen, die bereits jetzt in vielen Landesteilen ein äußerst knappes Gut sind.

Meiner Fraktion und mir ist es daher wichtig, sorgsam mit diesen Flächen umzugehen und unnötige Bebauung oder Umnutzung zu verhindern. Um diesen Abwägungsprozess erfolgreich zu gestalten, ist die Standorteignungskartierung ein wichtiges Instrument. Der Abwägungsprozess gestaltet sich dabei komplex. Ich darf daher auf die Antwort meines geschätzten Kollegen Klaus Burger vom 24.11 auf Ihre gleichlautende Anfrage verweisen, in der er als zuständiger Fachpolitiker diesen Abwägungsprozess genauer beleuchtet.

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