Frage an Astrid Mannes bezüglich Lobbyismus & Transparenz

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Frage von Simon K. •

Frage an Astrid Mannes von Simon K. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Sehr geehrte Frau Mannes,

https://www.abgeordnetenwatch.de/lobbyregister-offener-brief-gegen-nutzlose-schmalspurloesung

die Kritik ist teilweise nicht mehr aktuell, aber teilen Sie die aktuellen Anteile an der Kritik?

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Sehr geehrter Herr Klanke,

die Regierungskoalition hat einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag und zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten erarbeitet und in die parlamentarische Beratung eingebracht. Zielsetzung ist die Herstellung von Transparenz in Bezug auf Interessenvertretungen gegenüber den Abgeordneten. Darin sind etliche Verschärfungen und auch die Einführung von Bußgeldern für Bundestagsabgeordnete im Falle von bestimmten Regelverstößen vorgesehen. So werden Bundestagsabgeordnete z.B. künftig mit beträchtlichen Geldstrafen belegt, wenn ihre Mitarbeiter sie im Bundestagswahlkampf in unzulässiger Weise unterstützen.
Wichtig ist, dass trotz dieser Verschärfung im Bereich der Lobbyarbeit eine Interessenvertretung aus dem Wahlkreis heraus und der Kontakt zu Abgeordneten im Wahlkreis weiterhin uneingeschränkt möglich bleibt. Der enge Kontakt zwischen den Menschen, Unternehmen oder Institutionen im Wahlkreis mit den Bundestagsabgeordneten ist wichtig.

Für Interessenvertreter, die in den Anwendungsbereich der Regelung fallen, soll eine Eintragungspflicht vor Kontaktaufnahme zum Politiker, zur Fraktion oder Regierung eingeführt werden. Übrigens soll dieses Lobbyregister nicht nur für den Bundestag, sondern auch für die Bundesregierung beschlossen werden. Es ist also falsch, dass die Regierung ausgenommen sein soll!
Die Registrierungspflicht soll umfassend sein. Sie bezieht sich auch auf Interessenvertreter, die im Rahmen von Netzwerken oder Internetplattformen Interessenvertretung betreiben.

Die Interessenvertreter müssen Daten über sich selbst eintragen. Das sind Daten, die Rückschlüsse auf die Intensität der Interessenvertretung zulassen. Zudem soll der Bürger darüber erfahren können, warum es zu der Interessenvertretung kommt.
Ich bin sicher, dass wir mit diesem Gesetzentwurf die Anforderung von großer Transparenz erfüllen, ohne das freie Mandat und die Vertretung der Interessen des Wahlkreises durch den Bundestagsabgeordneten einzuschränken.

Lobbyismus ist auch nicht grundsätzlich etwas Schlechtes. Natürlich ist es für einen Abgeordneten wichtig, von Problemlagen in Unternehmen oder Berufsgruppen usw. zu erfahren. Solche Gespräche sind wichtig, um Rückmeldungen aus der Praxis zu erhalten. Entscheidend ist, dass man sich als Abgeordneter in allen Richtungen informiert, die verschiedenen Positionen gegeneinander abwägt, sich nicht einseitig beeinflussen lässt und keine Vorteile aus einer Positionierung zieht. Es gehört seit jeher zur Arbeit in der Politik dazu, sich mit Fachleuten aus Unternehmen oder Verbänden auszutauschen und Expertise einzuholen.

Die Vorschläge, die aus den Reihen der Opposition im Bundestag kamen, waren teilweise verfassungswidrig. Der Union ist es hingegen wichtig, ein Gesetz durchzubringen, das einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält.
Für Anfang Oktober ist eine Anhörung geplant. Danach wird sich entscheiden, ob der Entwurf in der jetzt vorgesehenen Fassung bleibt oder weitere Änderungen vorgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Astrid Mannes

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