Homöopathie in der GKV: Ihre Position zur Empfehlung der Finanzkommission
Sehr geehrter Herr Gürpinar,
Die Finanzkommission sucht nach Stellschrauben zum Kosteneinsparen. Zitat aus deren Bericht: „Reformempfehlung Nr. 20: Streichung der Erstattung von homöopathischen Leistungen“ – Finanzwirkung: „0 €“
Das kann nur bedeuten, dass durch die Streichung homöopathischer Mittel sogar Mehrkosten entstehen.
Wie begründen sie diese Streichung, die außerdem eine freiwillige Leistung der Krankenkasse ist, wenn dadurch nichts gespart wird, sogar Mehrkosten entstehen und die Wettbewerbsfähigkeit der Kassen dadurch unverhältnismäßig eingeschränkt wird?
Sehr geehrte Frau H.,
die Frage nach einer Begründung müssen Sie ehrlicherweise den Koalitionsfraktionen stellen, da Die Linke im Bundestag die Kürzungen, die mit den Empfehlungen der Finanzkommissione begründet werden, durch die Bank ablehnen.
Wir als Linke streben ein Gesundheitssystem an, in dem alle Menschen gut versorgt und die finanziellen Lasten gerecht verteilt werden. Dafür wollen wir das Gesundheitswesen grundlegend reformieren, insbesondere die Kranken- und Pflegeversicherung. Wir als Linke setzen uns für eine solidarische Bürgerversicherung ein, in die alle Menschen entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit einzahlen. Dafür wollen wir alle Einkommen zur Finanzierung heranziehen, die Beitragsbemessungsgrenze abschaffen und die Dualität aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung überwinden. So könnte die Versorgung langfristig stabilisiert, die Beitragshöhe von 17% auf 13% reduziert und breite Teile der Bevölkerung entlastet werden. Grundlage einer guten gesundheitlichen Versorgung ist eine evidenzbasierte und medizinisch sinnvolle Behandlung. Nach unserem Konzept einer solidarischen Bürgerversicherung würden daher alle entsprechenden Leistungen vollständig übernommen werden, während andere Therapien bei Wunsch privat bezahlt werden könnten.
Beste Grüße
Ates Gürpinar
