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BeamVG-Urteil missachtet? Warum weigert sich Ihre Partei, die Pensionsprivilegien per einfachem Gesetz zu kürzen und den sozialen Frieden zu retten?

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Axel Knoerig
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Frage von Hans M. •

BeamVG-Urteil missachtet? Warum weigert sich Ihre Partei, die Pensionsprivilegien per einfachem Gesetz zu kürzen und den sozialen Frieden zu retten?

Herr Knoerig,

die Kluft zwischen Pensionen und Renten zerstört das Vertrauen in den Staat.Denn diese bewusste Spaltung der Gesellschaft bedroht unsere Demokratie.Das Argument, das Grundgesetz verbiete Änderungen, zieht nicht: Das Bundesverwaltungsgericht hat längst klargestellt, dass der Gesetzgeber das Pensionsniveau per einfachem Gesetz (BeamVG) absenken darf (Az. 2 C 15.21). Dass das Rentenniveau sinkt, während Pensionäre Höchstbezüge erhalten, ist kein Verfassungszwang, sondern Ihre bewusste politische Entscheidung.

Sie schonen die eigene Klientel und nehmen Verwerfungen sehenden Auges in Kauf. Hierzu fordere ich eine konkrete Antwort OHNE TEXTBAUSTEINE: Warum nutzt Ihre Fraktion den Spielraum des BeamVG nicht, um das Pensionsniveau sofort spürbar abzusenken und an das Rentenniveau anzugleichen?

Wie rechtfertigen Sie diesen Doppelstandard vor den Bürgern, die dieses System finanzieren müssen?

Wenn nicht heute, wann dann und durch wen muss formiert werden - bitte ihren Vorschlag!!!

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die langfristige Finanzierung unserer Alterssicherungssysteme ist eine wichtige Aufgabe. Deshalb müssen wir offen darüber diskutieren, wie Renten, Pensionen und andere Formen der Altersvorsorge dauerhaft tragfähig bleiben.

Das von Ihnen genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird dabei häufig verkürzt dargestellt. In dem Verfahren ging es nicht um die Frage, ob Beamtenpensionen generell auf das Niveau der gesetzlichen Rente abgesenkt werden dürfen. Streitpunkt war vielmehr, ob die Pension eines Beamten nach einem höherwertigen Amt berechnet werden muss, wenn die Beförderung erst kurz vor dem Ruhestand erfolgt ist. Das Gericht hat entschieden, dass der Gesetzgeber hier Gestaltungsspielräume hat und eine zweijährige Wartefrist zulässig ist. Gleichzeitig hat es aber ausdrücklich bestätigt, dass die Beamtenversorgung durch das Alimentationsprinzip und die Fürsorgepflicht des Staates verfassungsrechtlich geschützt ist. Der Gesetzgeber kann Regelungen ändern, er kann die Versorgung aber nicht beliebig absenken.

Genau darin liegt aus meiner Sicht der entscheidende Unterschied: Dass etwas durch einfaches Gesetz geregelt werden kann, bedeutet noch nicht, dass jede denkbare Regelung auch verfassungsgemäß wäre. Jede Reform muss den Anforderungen des Grundgesetzes standhalten.

Hinzu kommt, dass Beamte keine gesetzliche Rente und in aller Regel auch keine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge erhalten. Wer Pensionen auf das Niveau der gesetzlichen Rente absenken oder Beamte vollständig in die gesetzliche Rentenversicherung überführen möchte, muss deshalb beantworten, wie diese Versorgungslücke geschlossen werden soll. Der Staat müsste dann voraussichtlich selbst eine zusätzliche Form der betrieblichen Altersvorsorge aufbauen und finanzieren. Dieser Aspekt wird in der Debatte häufig ausgeblendet.

Außerdem wird oft übersehen, dass Beamte im Durchschnitt älter werden als die Gesamtbevölkerung. Dadurch würden auch Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung über einen längeren Zeitraum bezogen. Die Annahme, ein Systemwechsel führe automatisch zu deutlichen Einsparungen, ist deshalb keineswegs selbstverständlich.

Hinzu kommen erhebliche Übergangskosten. Bund und Länder müssten über viele Jahre bestehende Pensionsansprüche finanzieren und gleichzeitig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Ob eine solche Reform die öffentlichen Haushalte am Ende tatsächlich entlasten würde, ist daher umstritten.

Deshalb halte ich es für sinnvoller, die Alterssicherung insgesamt nachhaltig aufzustellen, statt die Debatte auf einen Gegensatz zwischen Renten und Pensionen zu verengen. Wir brauchen eine starke gesetzliche Rente, verlässliche Vorsorge und einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst, der auch künftig qualifizierte Mitarbeiter gewinnt und hält.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Knoerig MdB

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