Frage an Axel Voss bezüglich Verbraucherschutz

Axel Voss
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CDU
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Frage von Norbert B. •

Frage an Axel Voss von Norbert B. bezüglich Verbraucherschutz

als Verbraucher bin ich sehr enttäuscht, dass die Ampel für Lebensmittel nicht eingeführt wird.
Ich finde die Begründungen der Lebensmittelindustrie für mich als Verbraucher nicht stichhaltig. Natürlich kann ein "gesundes" Getränk wie Apfelsaft mit einer roten Ampel für hohen Zucker (und damit Kaloriengehalt) belegt werden und ein "ungesundes" Getränk mit Süßstoff mit grün bevorzugt werden. Im Sinne der Verbraucheraufklärung und im Hinblick auf das europaweit festgestellte Übergewicht der Bevölkerung, ist die Kennzeichnung jedoch folgerichtig.
Die jetzt vorgeschlagene Kennzeichnung ist kaum leserlich und verwirrend.
Ich hoffe, dass wir bald zu einer klareren Kennzeichnung kommen werden und bitte Sie, in diesem Sinne für uns abzustimmen.

Mit besten Grüßen

Norbert Bolz

Axel Voss
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bolz,

an erster Stelle möchte ich Ihnen für Ihre Mitteilung vom 21. Juni 2010 danken, in der Sie sich für die Position der CDU/CSU-Gruppe hinsichtlich des Themas "Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln" interessieren. Ich kann nachvollziehen, dass die Ablehnung der Ampel auf den ersten Blick unverständlich erscheint. Doch obwohl die Idee, Lebensmittel nach grün-gelb-rot einzuteilen durch ihre Einfachheit besticht, birgt Sie in der genauen Ausführung einige Fallstricke. Diese möchte ich Ihnen im Folgenden erläutern.

Nicht nur in Deutschland, sondern auch auf der Europäischen Ebene wird das Thema Nährwertkennzeichnung auf Lebensmittelverpackungen seit geraumer Zeit eingehend diskutiert. Es gilt hierbei alte, unzureichende EU-Vorschriften auszutauschen sowie die gestiegenen Ansprüche des Verbraucherschutzes in ein wirtschaftlich sinnvolles und praktisch umsetzbares Regelungswerk umzusetzen. Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) hat seit August 2008 unter der Leitung von Berichterstatterin Renate Sommer (CDU) einen Vorschlag ausgearbeitet, der den Fokus auf Verbraucherfreundlichkeit legt. Am 16.03.2010 hat der Ausschuss mehrheitlich gegen eine Ampelkennzeichnung entschieden, dieser Vorentscheidung hat sich das Parlament am vergangenen Mittwoch in Straßburg angeschlossen.

Eine Ampelkennzeichnung lehnen meine Kollegen von der CDU/CSU-Gruppe und ich ab, weil die wissenschaftlich nicht belegten und willkürlichen Abgrenzungen zwischen den Farbgrenzen die Eigenart des Lebensmittels nicht berücksichtigen. Chemisch zuckerfrei hergestellte Limonade beispielsweise hat weniger Zucker als natürlicher Apfelsaft, der viel Fruchtzucker enthält. Jedoch wird niemand bestreiten können, dass Apfelsaft auf Grund seiner natürlichen Inhaltsstoffe wesentlich gesünder als weitgehend künstlich hergestellte Limonade ist. Die Ampelkennzeichnung würde den Apfelsaft rot, die Limonade aber grün bewerten, was mindestens zu einer Verwirrung, wenn nicht sogar zu einer Fehlinterpretation seitens des Verbrauchers führt.

Daher finde ich es umso wichtiger, die Eigenverantwortlichkeit des Verbrauchers zu stärken. Nur eine Auseinandersetzung mit den Nährwertangaben auf den Lebensmittelverpackungen führt langfristig und lang anhaltend zu einer bewussten Ernährung in weiten Teilen der Bevölkerung. Deshalb fordern wir klar lesbare, im "Hauptblickfeld" des Betrachters angebrachte Angaben zum Brennwert in Kilokalorien in einer fixierten Bezugsgröße von 100 Gramm. Nur so erreichen wir eine bewusste, weil eigenverantwortlich zusammengestellte Ernährung, die dem Bürger nicht vorschreibt was er zu essen hat und was nicht. Im Anhang finden Sie noch weitere Argumente die gegen eine Ampelkennzeichnung für Lebensmittel sprechen.

Im Vorfeld der Entscheidung fanden wie üblich Gespräche mit Vertretern aller beteiligter Interessengruppen statt. Der Entscheidungsfindungsprozess innerhalb des Europäischen Parlaments wird in allen Stadien von externen Einflüssen begleitet. Dies ist im Grunde nichts Verwerfliches, zumal ein so detailreiches und von so vielen Interessen begleitetes Gesetzgebungsverfahren wie das der Lebensmittelgesetzgebung, nur wenn es durch fachliche Expertise begleitet ist, auch ein erfolgreiches für Alle sein kann.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Voss

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