Frage an Bärbel Bas bezüglich Finanzen

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Bärbel Bas
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Frage von Tim R. •

Frage an Bärbel Bas von Tim R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Bas,

viele Städte in NRW sind hoch verschuldet, darunter auch Duisburg. Um das neue Haushaltsloch zu stopfen soll nun erneut die Grundsteuer B angehoben werden. Das wäre nicht nötig, wenn Bund und Land die Finanzen der Kommunen neu ordnen und sich mehr an den sozialen Lasten beteiligen würden, z.B. an den Kosten der Unterbringung von Asylbewerbern oder einer höheren Kostenübernahme bei den Kosten der Unterkunft für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II. Setzen Sie sich als Duisburger Bundestagsabgeordnete hierfür ein? Wenn ja wie?

Mit freundlichen Grüßen

Tim Rankenhohn

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rankenhohn,

um es direkt am Anfang meiner Antwort klar und deutlich zu schreiben: Selbstverständlich setze ich mich als Duisburger Bundestagsabgeordnete dafür ein, dass Städte wie Duisburg vom Bund stärker finanziell entlastet werden. Deshalb habe ich auch im Wahlkampf 2013 in einem WAZ-Interview noch einmal ausdrücklich zum Ziel meiner Arbeit für meinen Wahlkreis erklärt, "dass Duisburg endlich eine angemessene Finanzausstattung erhält, um die Herausforderungen bestehen zu können und das Potenzial auszubauen“.

Sie haben leider völlig recht, Herr Rankenhohn: Viele Städte in NRW sind hoch verschuldet, dazu zählt auch Duisburg. Und ich kann Ihnen leider auch nur zustimmen, dass wir eine ungerechte Finanzverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen haben: Während die Kommunen fast ein Viertel der bundesrechtlich normierten Ausgaben tätigen (23,6 Prozent), sind sie nur mit ca. 14 Prozent an den Steuereinnahmen beteiligt. Natürlich müssen auch die Länder und Kommunen ihre Hausaufgaben machen, der Bund ist hier ebenfalls in der Pflicht. Die SPD fordert daher schon seit vielen Jahren, dass der Bund die Kommunen viel stärker finanziell entlasten muss und wir haben hier auch schon einige Erfolge erzielt - trotz eines CDU-Finanzministers für den die Haushaltskonsolidierung im Vordergrund steht.

Bereits aus der Opposition heraus haben wir bei der Änderung des SGB XII vom 20. Dezember 2012 mit der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung vereinbart, dass der Bund den Ländern 2013 einen Anteil von 75, ab 2014 jeweils 100 Prozent der Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zahlt. Das war das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum sog. Bildungs- und Teilhabepaket. Für das Jahr 2014 bedeutet das 1,6 Milliarden Euro mehr für die Kommunen als im Vorjahr. Für das Haushaltsjahr 2015 sind für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung rund 5,9 Milliarden Euro im Bundeshaushalt veranschlagt. Insgesamt werden die Kommunen dadurch im Zeitraum 2015 bis 2018 voraussichtlich in einer Größenordnung von rund 25 Milliarden Euro entlastet.

In diesen Tagen wird viel über den Solidaritätszuschlag und die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen gesprochen. SPD-PolitikerInnen engagieren sich gerade auf allen politischen Ebenen zusammen dafür, dass bei der Neuordnung der Finanzbeziehungen das Geld zukünftig nicht mehr nach alleine Himmelrichtung fließt, sondern dorthin, wo es gebraucht wird. Das Ruhrgebiet braucht mehr Unterstützung, so viel steht fest. Die Neuordnung des sog. "vertikalen" und des sog. "horizontalen" Finanzausgleichs werden aber erst ab 2020 gelten und solange kann Duisburg nicht warten. Deshalb hat die SPD im Koalitionsvertrag der Großen Koalition und im ersten Regierungsjahr bereits einige wichtige Projekte auf den Weg gebracht:

Im Rahmen des geplanten Bundesteilhabegesetzes sollen die Kommunen im Umfang von 5 Milliarden Euro jährlich von den Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen entlastet werden - im Vorgriff bekommen die Kommunen 1 Milliarde Euro pro Jahr von 2015 bis 2017. Die vorgesehene Entlastung erfolgt hälftig durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Langzeitarbeitslose und hälftig durch einen höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Unsere NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion hat sehr deutlich gemacht, dass das Bundesteilhabegesetz bereits in dieser Legislaturperiode greifen muss.

Durch das „Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung" erfolgt ein weiterer Teil der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Entlastung der Länder und Kommunen im Umfang von 6 Milliarden Euro im Zusammenhang mit den Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen. So stockt der Bund das bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ für investive Maßnahmen in den Jahren von 2016 bis 2018 um 550 Millionen Euro auf. Zudem wird zur weiteren Beteiligung des Bundes an den laufenden Betriebskosten der Kinderbetreuung der Länderanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundes in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Millionen Euro erhöht.

Auf der Grundlage von Art. 104b GG gewährt der Bund den Ländern außerdem Finanzhilfen zur Städtebauförderung. Ab 2014 erfolgt eine deutliche Aufstockung der Programmmittel für die Städtebauförderung um 245 Mio. € auf insgesamt 700 Mio. € jährlich. Dies ist für Stadtteile wie Hochfeld oder Hochemmerich besonders wichtig.

Mit Blick auf die Zuwanderung aus Südosteuropa hat die SPD im Staatssekretärsausschuss zu „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ durchgesetzt, dass von der Zuwanderung besonders betroffene Kommunen entlastet werden. Die Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung im SGB II wird noch für das Jahr 2014 einmalig um 25 Millionen Euro erhöht. Diese Mittel gehen an die Bundesländer mit den am stärksten vom Zuzug betroffenen Kommunen. Außerdem werden die Kommunen bei Maßnahmen im Gesundheitswesen um schätzungsweise 10 Millionen Euro jährlich unterstützt. Hierzu ist eine Änderung des SGB V geplant, durch die gesetzliche Krankenkassen verpflichtet werden, die Impfstoffkosten für Kinder und Jugendliche aus EU-Mitgliedstaaten zu übernehmen.

Im Haushalt des Bundesinnenministeriums werden zudem in diesem Jahr noch einmal 40 Millionen Euro für zusätzliche Integrationskurse zur Verfügung gestellt. Als weitere Hilfen für die Kommunen werden das Programm „Soziale Stadt“ und die Programme aus den europäischen Fonds ESF und EHAP (Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen) auf die kommunale Situation zugeschnitten und entsprechend finanziell ausgestattet. Konkret bedeutet das rund 10 Millionen Euro zusätzlich für die besonders betroffenen Kommunen im Rahmen des 150 Millionen-Euro-Programms „Soziale Stadt“ in 2014 und 88,3 Millionen Euro für EHAP in der Förderperiode 2014 bis 2020 sowie bis zu 116 Millionen Euro in der Förderperiode 2014 bis 2020 für die drei ESF-Programme „Jugend stärken im Quartier,“ „BI-WAQ“ und „Integrationsrichtlinie“.

Bei den von Ihnen genannten Kosten der Unterbringung von Asylbewerbern haben wir ebenfalls bereits angesetzt und eine Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes verabschiedet. Ab 2015 Personen übernimmt der Bund den wesentlichen Teil der Kosten für Menschen, die einen humanitären Aufenthaltsstatus nach § 25 Absatz 5 AufenthG aufweisen oder Inhaber eines Aufenthaltstitels nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG sind. Sie werden zu Leistungsberechtigten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) oder der Sozialhilfe (SGB XII). Darüber hinaus werden Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, zukünftig ab Beginn ihres Aufenthalts Bildungs- und Teilhabeleistungen gewährt. Diese Änderungen führen bei Inkrafttreten am 1. April 2015 zu einer geschätzten Nettoentlastung der Länder und Kommunen in Höhe von 31 Millionen Euro im Jahr 2015 und 43 Millionen Euro in den Folgejahren. Das reicht uns als SPD aber noch lange nicht. Deshalb fordern wir jetzt, dass der Bund die Länder und Kommunen mit einer Milliarde bei den Folgen der wachsenden Asylbwerberzahlen unterstützt.

Sehr geehrter Herr Rankenhohn, Sie sehen: Der Handlungsbedarf ist erkannt, die Arbeiten an den politischen Regelungen laufen. Ziel der SPD bleibt es, die notleidenden Kommunen von den enormen Sozialkosten zu entlasten, um dadurch ihre Investitionskraft zu stärken. Die finanzielle Entlastung der Kommunen wurde auf Betreiben der SPD als prioritäres Ziel der Regierung im Koalitionsvertrag festgeschrieben und wir wollen Wort halten. Aus diesem Grund gehen wir auch davon aus, dass das von der Bundesregierung in Aussicht gestellte Investitionsprogramm in Höhe von 10 Mrd. Euro zum erheblichen Teil den Kommunen zugutekommt.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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