Die Zeiten der Hochschulausbildung, Fachschulausbildung werden für die Rente für bis acht Jahre berücksichtigt. Was ist mit Berufs-Bachelor/Master Berufsbegleitend - sind die Abschlüsse weniger Wert?
Sehr geehrter Herr S.,
im Rentenrecht wird jeder mit rentenrechtlichen Zeiten belegte Monat nur einmal für die Wartezeit mitgezählt, auch wenn in diesem Monat mehrere rentenrechtliche Zeiten – wie zum Bespiel Beitragszeiten neben Zeiten der fachschulischen Ausbildung – parallel vorliegen. Im Rahmen der Rentenberechnung kann sich eine Doppelbelegung jedoch rentensteigernd auswirken. Deshalb ist es sinnvoll, Ihre Versicherungsbiografie genau prüfen zu lassen. Hierfür bitte ich Sie, sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas
