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Frau Bras, Sie kündigten 87 Mio. Einsparung durch die SGBII-Reform an. Wie wie würden Sie den Beitragszahlern dann erklären, dass bei Erfolg der GKV-Klage 9–10 Mrd. Mehrkosten auf den Bund zukommen?

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Frage von Paul L. •

Frau Bras, Sie kündigten 87 Mio. Einsparung durch die SGBII-Reform an. Wie wie würden Sie den Beitragszahlern dann erklären, dass bei Erfolg der GKV-Klage 9–10 Mrd. Mehrkosten auf den Bund zukommen?

Am 11. September 2025 beschloss der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes, den Bund zu verklagen, da die staatlichen Zahlungen von rund 133 Euro pro Bürgergeld-Empfänger die tatsächlichen Kosten von etwa 300 Euro nicht decken. Dieses jährliche Defizit von etwa 9 Mrd. Euro wird aktuell von 75 Millionen Versicherten und ihren Arbeitgebern über höhere Beiträge getragen. Gleichzeitig leiden Bürgergeld-Empfänger überdurchschnittlich unter chronischen Erkrankungen, Mangelernährung und psychischen Belastungen, Folgen eines Kranken- und Sozialsystems, das durch niedrige Regelsätze, hohe Sanktionen und fehlende Gesundheitsförderung das Leid verschärft. Die angekündigten Einsparungen von nur 87 Mio. Euro im Rahmen der Bürgergeld-Reform stehen in einem krassen Missverhältnis zur Realität und verdecken die wahren Kosten, die die Solidargemeinschaft seit Jahren schultern muss.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit der Bundesverwaltung: 

Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) hat im Auftrag und im Namen einzelner Krankenkassen die Klagen gegen die aus ihrer Sicht unzureichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden eingereicht. Nach den vorliegenden Informationen richten sich die Klagen gegen die an die Krankenkassen verschickten Zuweisungsbescheide des Bundesamtes für Soziale Sicherung über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026. Es obliegt den Gerichten, hierüber zu entscheiden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das Bundesamt für Soziale Sicherung die Zuweisungsbescheide gemäß geltendem Recht erlassen hat und dieses im Einklang mit dem Grundgesetz steht. 

Zu diesen Beitragszahlungen möchte ich Ihnen zudem folgende allgemeine Informationen mitgeben: Der Bezug von Bürgergeld/neuer Grundsicherung begründet für erwerbsfähige Leistungsberechtigte grundsätzlich die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), so dass die Gesundheitsversorgung über diesen Weg sichergestellt ist. Die Behandlungskosten bzw. Kosten der Heil- und Hilfsmittelversorgung werden wie bei allen anderen GKV-Versicherten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben von der GKV getragen. Derzeit wird für alle Betroffenen ein Pauschalbetrag von 133,17 Euro monatlich zur GKV entrichtet. Auch für Kinder ab Vollendung des 15. Lebensjahres und Ehe- bzw. Lebenspartner, die im allgemeinen System der GKV als Familienangehörige beitragsfrei mitversichert sind. Die Monatspauschale wird zudem unabhängig davon gezahlt, ob der Betreffende weitere krankenversicherungspflichtige Einnahmen hat. In den Finanzstatistiken der GKV werden die Ausgaben in der Regel nach der Art der Leistung bzw. Gruppen von Leistungserbringern erhoben. Eine Erfassung und Ausweisung nach Mitgliedergruppen erfolgt nicht. Somit lassen sich aus den amtlichen Statistiken auch keine konkreten kostendeckenden Beiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld ermitteln.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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